Die Entfernungspauschale ist keine Subvention !

Der Bund der Steuerzahler führt ein Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zur Frage der Rechtmäßigkeit der Abschaffung der sog. Entfernungspauschale. Das Verfahren wird jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht behandelt, nachdem der BFH bereits klargestellt hat, dass es sich entgegen der Auffassung von einigen Politikern und auch der in den Medien gelegentlioch vertretenen Meinung nicht um eine Subvention handelt. Vielmehr liegen Kosten vor, die notwendigerweise aufgewendet werden müssen, um Einkommen zu erzielen. Da diese Kosten aus dem erzielten Einkommen auch gezahlt werden müssen, stehen diese Beträge zur Besteuerung nicht mehr zur Verfügung, sie sind ja bereits ausgegeben. Also muß das der Besteuerung zu unterwerfende Einkommen entsprechend gemindert werden.

Weitere Infos zum Verfahren und den Argumenten des Bundes der Steuerzahler auf dessen Webseite www.steuerzahler.de und im Steuerrechtblog.

Ich meine, die Argumente des Bundes der Steuerzahler sind zutreffend. Die Gegenmeinung, wonach die Kosten, die entstehen, um vom Wohnort zum Arbeitsplatz zu kommen, Privatsache seien, verstößt gegen elementare Grundprinzipien des deutschen Steuersystems, so z.B. gegen das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.

Man darf gespannt sein, wie das Bundesverfassungsgericht die Angelegenheit  beurteilt. Die Entscheidung wird noch (!) in diesem Jahr erwartet.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

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