Auch Rentner müssen seit der Neuregelung der Besteuerung der Renten seit 2005 in vielen Fällen eine Steuererklärung abgeben, insbesondere, wenn noch andere Einkünfte vorliegen. Die Renten werden seit dem zu 50 % oder mehr bei der Besteuerung angesetzt. Vor dieser Zeit wurden die Renten nur mit einem wesentlich geringeren Ertragsanteil angesetzt. Dieser Ertragsanteil betrug je nach Konstellation ca. 22 %. Also eine erhebliche Steigerung des steuerlichen Ansatzes der Renten.
Über das sog. Rentenbezugsmitteilungsverfahren erfahren die Finanzämter in Zukunft die Höhe der Renten. Die entsprechenden Mitteilungen werden im Herbst 2009 versandt werden. Die betroffenen Steuerpflichtigen werden spätestens dann von den Finanzämtern angeschrieben. Ob man das abwarten oder bereits vorher tätig werden sollte, muss man im Einzelfall entscheiden.
Weitere Infos zum Thema gibt es bei www.steuertipps.de.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de