Umsatzsteuer-ID kostet keine Gebühren !

Es erstaunt doch jedesmal, welche perfiden Abzockmaschen immer wieder auftauchen.

Aktueller Fall:

Unternehmen erhalten ein Schreiben, in dem der Anschein erweckt wird, sie sollen für die Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eine Gebühr bezahlen. Es werden insbesondere neu gegründete Firmen angeschrieben.

Man kennt das ja schon, wenn man eine Firma in das Handelsregister eintragen lässt, bekommt man amtlich aussehende Schreiben, die die Eintragung in dubiose „Gewerberegister“ oder ähnliches anbieten, möglichst noch als sich automatisch verlängerndes Abo über mehrere Jahre. Wenn man das unterschreibt und zurückschickt, ohne das Kleingedruckte gelesen zu haben, in der Annahme, man müsse lediglich die Daten als korrekt bestätigen, bekommt man nach einiger Zeit eine saftige Rechnung geschickt, und kurz danach eine Mahnung und Androhung weiterer rechtlicher Schritte.

Jetzt sind einige Gauner anscheinend auf den Dreh mit der Umsatzsteuer-ID-Nr. gekommen. Also Vorsicht, auf keinen Fall zahlen oder zurückschicken. Interessant ist dabei, dass die Firmen, von denen die Schreiben kommen, meist sogar im Ausland sitzen, was aber wahrscheinlich nur ersichtlich ist, wenn man genau hinschaut.

Wenn Sie Zweifel haben, fragen Sie Ihren Steuerberater.

Alleinzuständig für die Vergabe der USt-ID-Nr. ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). In der Regel beantragen die Unternehmen bei ihrem zuständigen Finanzamt die Erteilung der USt-Id-Nr., und diese übermitteln die Anträge dann intern an das BZSt.

Es besteht  auch die Möglichkeit, das direkt online zu machen, den Link dazu finden Sie auf unserer Webseite im Mandantenbereich, oder auch hier direkt beim Onlineserver der Finanzverwaltung.

Danke an den Blog Steuerrechtblog.de für den Hinweis auf diese neue Masche.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

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