Bürokratiekosten und Unternehmen

Im Herbst 2014 hat der sog. Nationale Normenkontrollrat (NKR) seinen Jahresbericht vorgelegt. Darin werden unter anderem die Bürokratiekosten einzelner Regelungsvorhaben angeführt.

Wie nicht anders zu erwarten, ist das Bundesfinanzministerium führend bei den Kosten der geprüften Regelungsvorhaben, es geht wohlgemerkt um Vorhaben, nicht um bereits existierende Vorschriften. Von den 303 geprüften Vorhaben gehen im Berichtszeitraum 01.07.2013 bis 30.06.2014 63 nur auf das Finanzministerium zurück, das sind mehr als 20%, danach folgen Ernährungs- und Landwirtschaftsministerium und Arbeit und Soziales. Hinzu kommen noch weitere Verwaltungsvorschriften seitens des Ministeriums, die hier nicht mitgezählt wurden. Von den bereits bestehenden Vorschriften ganz zu schweigen.

Der NKR schreibt dazu:

„Ein wesentliches Anliegen der Bundesregierung, den Aufwand von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung zur erfüllung von Bundesrecht dauerhaft auf niedrigem Niveau zu halten, ist nach den Beobachtungen der letzten 2,5 Jahre nicht erfolgreich umgesetzt worden. Bereits in der letzten Legislaturperiode ist der Erfüllungsaufwand gewachsen, und dieser Trend setzt sich in der laufenden Legislaturperiode sogar verstärkt fort.“

Anmerkung: das og. Mindestlohngesetz  war hier noch gar nicht Teil der Untersuchung.

(Quelle: KÖSDI 11/2014 S. 19107)

Was folgt daraus für ein Unternehmen:

Es kann durchaus ein Wettbewerbsvorteil sein, in welcher Form und in welchem Umfang man sich den Bürokratievorschriften stellen will und muss. Wenn das höchste Ziel ist, alle Vorschriften möglichst zu 110 % zu erfüllen, um alle tatsächlichen oder vermeintlichen Risiken auszuschalten, oder in vorauseilendem Gehorsam noch mehr zu tun, dann wird das zum einen natürlich teuer und aufwändig werden, und Resourcen binden, die eigentlich dazu benötigt werden, Geschäfte zu machen. Wenn Sie dagegen einen Berater haben, der Sie mit Köpfchen und Augenmaß berät, wie sie die Vorschriften anzuwenden haben und umsetzen können, können Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren.

Schließlich arbeiten Sie ja nicht nur für das Finanzamt. Ausserdem bleiben ja immer noch genügend zu beachtende Vorschriften übrig.

Aber es macht einen Unterschied, ob der Berater der Diener der Vorschriften ist, oder Ihr Dienstleister, der Sie berät, wie Sie am Besten damit umgehen.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

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