Mal wieder eine neue Masche, diesmal mit der Umsatzsteuer-ID-Nr:
Eintragung Ihrer Umsatzsteuer-ID in ein Umsatzsteuerverzeichnnis. Sieht amtlich aus, ist es aber nicht. Es handelt sich vielmehr um eine dubiose Offerte zur Eintragung in ein Branchenbuchverzeichnis. Worum geht es?
Ein ‚Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern‘ versendet ein behördlich aussehendes Schreiben; die mit Sternchen vesehene Intenetadresse www.USTID-Nr.de sieht dem Logo der EU-Kommission ähnlich. In dem Anschreiben sind voreingetragene Daten der Adressaten (z.B. Telefonnummer, E-Mail-oder Internetadresse) enthalten.
Am Ende des Kleingedruckten stehen dann die entscheidenden Sätze: „Der Veröffentlichllngsbeitrag beträgt jährlich 398,88 Euro zzgl. MwSt. Die Veröffentlichung Ihrer unten genannten Finnendaten wird über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren verbindlich bestellt. “
Kostet also knapp 800,– Euro.
Weisen Sie deshalb auch Ihre Mitarbeiter an, die vorgegebenen Firmendaten nicht zu ergänzen bzw. zu korrigieren und das Schreiben nicht zurückzusenden. Haben Sie schon eine Rechnung bekommen oder den geforderten Betrag sogar überweisen, sollten Sie einen Anwalt einschalten.
In einem ähnlichen Fall hatte nämlich der Bundesgerichtshof (Az. VII ZR 262/11) folgendes entschieden:
Wird eine Leistung (hier: Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet) in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten, so wird eine Endgeltklausel die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil.“
Fazit wieder mal:
Augen auf, nicht nur im Straßenverkehr !
Wenn Sie unsicher sind, ob das Schreiben amtlich ist, fragen Sie Ihren Steuerberater.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de