Pendlerpauschale, Hinweise und Empfehlungen

Der BFH hat die Entscheidung über die Pendlerpauschale an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Das BVerfG muß nun darüber befinden, ob der Gesetzgeber das bisher geltende Nettoprinzip generell zu beachten hat, und dagegen verstoßende Gesetze der Verfassung widersprechen, oder ob der Gesetzgeber weitgehend freie Hand hat, darüber zu entscheiden, was dem Bürger von seinem Einkommen verbleibt und wie die Bemessungsgrundlage für die Steuern zu ermitteln ist.

Letztlich läuft das Ganze darauf hinaus, zu entscheiden, ob sich der Gesetzgeber an Regeln zu halten hat, oder ob die Haushaltslage die Gestaltung der Einnahmen bestimmen kann. Finanzminister Steinbrück hat sich ja schon positioniert, indem er bereits zu Beginn seiner Amtszeit verkündet hat, es bestehe kein Ausgaben, sondern ein Einnahmenproblem.

Der BFH hat sich nicht festgelegt, oder in einer bestimmten Weise geäußert. Allerdings ist der BFH bisher sehr zurückhaltend gewesen in Fragen der Verfassungsmäßigkeit von Steuergesetzen. Die meisten entsprechenden Anfragen hat er bisher zurückgewiesen, bisweilen hat das Verfassungsgericht entsprechende Beschwerden angenommen, obwohl der BFH keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit hatte, und die Beschwerde am Ende sogar positiv beschieden.

Weitere Infos zur Entscheidung gibts zum Beispiel im Weblog Steuerrecht.

Hinweise und Empfehlungen:

Bis zur Entscheidung kann man zwar einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, angesichts des bestehenden Rückzahlungsrisikos ist das jedoch meines Erachtens nicht sinnvoll. Also sollte man gegen den Einkommensteuerbescheid 2007, und später auch ggf. 2008, Einspruch einlegen, wenn kein sog. Vorläufigkeitsvermerk auf dem Steuerbescheid steht, und warten, wie das Verfahren ausgeht. Man hat dann noch alle Möglichkeiten offen.

Anders sieht es aus in Sachen Sozialversicherungsbeiträge. Hier stehen die entsprechenden Verbände auf dem Standpunkt, eine rückwirkende Befreiung von der Abgabepflicht, und faktisch eine Rückkehr zum bisherigen Zustand, sei nur denkbar, wenn der Gesetzgeber nach einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wieder zu einer Lohnsteuerpauschalierungsmöglicheit zurückkehrt. Das ist nach meiner Einschätzung außerst unwahrscheinlich. Eine Möglichkeit, Freibeträge oder vorläufige Beträge eintragen zu lassen, gibt es im Sozialversicherungsrecht nicht. Es gibt hier keine sinnvoll zu gehenden Wege, um eine Abgabepflicht im Moment zu vermeiden. Auch ein Offenhalten ist nicht mit sinnvollem Aufwand möglich. Angesichts der Perspektiven kann man hier also keine sinnvolle Gegenstrategie empfehlen.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

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