Hartnäckigkeit zahlt sich aus im Umgang mit dem Finanzamt

Manchmal muss man einen längeren Atem haben!

Kürzliches Beispiel:

Nach einer Betriebsprüfung wollte das Finanzamt pro Jahr eine Gewinnerhöhung von ca, 30.000 Euro ansetzen. Bei einem geprüften Zeitraum von 3 Jahren waren das knapp 90.000 Euro Gewinnerhöhung, mit entsprechender steuerlicher Auswirkung. Nach unserer Rechtsauffassung war die Gewinnerhöhung nicht begründet. Ein Einspruchsverfahren brachte zwar bereits eine Minderung der Gewinnerhöhung um ca. 1/3, aber das war uns und dem Mandanten nicht genug, wir hielten das Vorgehen für komplett unbegründet.

Also musste der Weg zum Finanzgericht angetreten werden. Es wurde Klage eingereicht, mit einer umfangreichen Begründung. Das ging dann, nach merh als 2 jahren Wartezeit, so aus, dass das Finanzgericht das Finanzamt anrief und fragte, ob man den Fall nicht vor Ort lösen könne, denn das Vorgehen des Finanzamts sei zumindest durch die getroffenen Feststellungen der Betriebsprüfung bisher nicht ausreichend belegt. Das Finanzamt fragte daraufhin bei uns an, ob eine einvernehmliche Lösung möglich erscheine.

Aus verfahrensökonomischen Gründen haben wir uns dann auf eine Lösung verständigt, die das Finanzamt das Gesicht wahren ließ, die Steuerbelastung aber minimiert hat. Und die Verfahrenskosten, incl. der Kosten des Steuerberaters,  sowie die Gerichtskosten, waren ebenfalls zu fast 100 % durch das Finanzamt zu übernehmen.

Manchmal dauert es also etwas länger, aber wenn man gute rechtliche Argumente hat, darf man sich nicht einschüchtern lassen! Natürlich geht es nicht immer so aus, von daher muss man immer das Risiko gegen die Erfolgsaussichten abwägen. Wenn man aber glaubt, mit guten Gründen im Recht zu sein, braucht man sich nicht ins Bockshorn jagen zu lassen.

Harald Kern Wirtschaftsprüfer Steuerberater Aschaffenburg

Wir steuern und beraten!

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Online Petition: Solidaritätszuschlag abschaffen

Bei change.org gibt es im Internet eine Online-Petition mit dem Ziel, den Soli abzuschaffen (was eigentlich schon lange überfällig ist, denn er wurde vor über 20 Jahren eingeführt, um den Aufbau der neuen Bundesländer zu finanzieren).

Wer die Petition unterstützen will, kann das leicht hier tun:

https://soli-abschaffen.de

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Wieder ein interessantes Interview mit Prof. Dr. Webersinke

Unsere Kooperationspartner, die Unternehmensberatung Fries in Aschaffenburg, mit denen wir immer wieder gerne und erfolgreich zusammenarbeiten, hat uns auf ein weiteres interessantes Interview hingewiesen, das der Inhaber Walter Fries mit Prof. Dr. Webersinke von der Fachhochschule Aschaffenburg geführt hat. Wie üblich bringt Herr Webersinke interessante Gedanken und Ansichten zur wirtschaftlichen Entwicklung in Europa, zur Geldanlage und zur Zukunft des Euro.

Unbedingt sehenswert. Bei Youtube zu sehen hier:

Beim Youtube-Kanal von Walter Fries gibt es noch weitere interessante Interviews, siehe

http://www.youtube.com/user/WalterFriesTV

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Online-Formular Reisekostenabrechnung 2017

Ein Online-Formular zur Reisekostenabrechnung 2017 habe ich wieder bei den Kollegen von Ecovis gefunden. Wenn Sie also mal Reisekosten, Fahrtkosten oder Spesen abrechnen müssen, und kein entsprechendes Formular zur Hand haben, können Sie die hier eintragen und ausdrucken, die notwendigen Pauschalen sind im Formular enthalten.

Link zur Reisekostenabrechnung hier…

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Häufige Steuerfehler, die Geld kosten

Das Manager-Magazin hat in einem Artikel typische Steuerfehler untersucht, die zum Teil richtig Geld kosten.

besonders auffällig und interessant ist folgende Erkenntnis:

Eine Steuererklärung lohnt sich und wer keine macht, verschenkt sein Geld. Das Statistische Bundesamt hat die Verluste ausgerechnet. Demnach bekommen Menschen durchschnittlich mehr als 400 Euro zurück, die ihre Steuererklärung selbst machen. Wer zum Steuerberater geht, erhält durchschnittlich rund 800 Euro zurück.

Arbeitnehmer und Rentner müssen ihre Steuererklärung bis 31. Mai abgeben. Wer einen Steuerprofi – Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein – beauftragt, hat mehr Zeit. Dann kann die Steuererklärung bis zum Jahresende abgegeben werden.

Es lohnt sich also, eine Steuererklärung abzugeben, und es lohnt sich noch mehr, damit einen Steuerberater zu beauftragen!

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Online Formular Reisekostenabrechnung 2016

Ein Online-Formular zur Reisekostenabrechnung 2016 habe ich bei den Kollegen von Ecovis gefunden. Wenn Sie also mal Reisekosten, Fahrtkosten oder Spesen abrechnen müssen, und kein entsprechendes Formular zur Hand haben, können Sie die hier eintragen und ausdrucken, die notwendigen Pauschalen sind im Formular enthalten.

Link zur Reisekostenabrechnung hier…

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Steuerberatungskanzleien sind für Auszubildende mit hoher Schulbildung attraktiv

Vor allem Jugendliche mit hoher schulischer Vorbildung entscheiden sich für den Beruf des Steuerfachangestellten, wie die aktuelle Berufsbildungsstatistik 2014 „Bildung und Kultur“
des Statistischen Bundesamtes zeigt. Danach haben rund 61 Prozent der Auszubildenden mit neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen eine Hoch- oder Fachhochschulreife.
Vor vier Jahren waren dies nur knappe 56 Prozent, wie die Bundessteuerberaterkammer meldet.

Es ist erfreulich, dass sich immer mehr Jugendliche mit guter Vorbildung für unseren Beruf entscheiden.

Da die Anforderungen an die Mitarbeiter im Steuerbüro immer höher werden, die Änderungen immer schneller und komplexer, sind hochqualifizierte Mitarbeiter wichtig. Und nach wie vor schwer zu finden.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Onlineformular Reisekostenabrechnung 2015

Ein Online-Formular zur Reisekostenabrechnung 2015 habe ich bei den Kollegen von Ecovis gefunden. Wenn Sie also mal Reisekosten, Fahrtkosten oder Spesen abrechnen müssen, und kein entsprechendes Formular zur Hand haben, können Sie die hier eintragen und ausdrucken, die notwendigen Pauschalen sind im Formular enthalten.

Link zur Reisekostenabrechnung hier…

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Interview mit Prof.Dr. Webersinke zu den Themen Wirtschaftsentwicklung und Konjunkturentwicklung Deutschlands, Europas, Griechenlands, Chinas

Unsere langjährigen Kooperationspartner, die Unternehmensberatung Fries in Aschaffenburg, mit denen wir regelmäßig gerne und erfolgreich zusammenarbeiten, haben auf ihrem Youtube-Kanal wieder ein interessantes Interview eingestellt , das der Inhaber Walter Fries mit Prof. Dr. Webersinke von der Fachhochschule Aschaffenburg geführt hat. Herr Webersinke bringt interessante Gedanken und Ansichten zur wirtschaftlichen Entwicklung in Europa und der Welt.

Unbedingt sehenswert. Bei Youtube zu sehen hier:

Beim Youtube-Kanal von Walter Fries gibt es noch weitere interessante Interviews, siehe

http://www.youtube.com/user/WalterFriesTV

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Umsatzsteuer-ID: Vorsicht Betrug !

Mal wieder eine neue Masche, diesmal mit der Umsatzsteuer-ID-Nr:

Eintragung Ihrer Umsatzsteuer-ID in ein Umsatzsteuerverzeichnnis. Sieht amtlich aus, ist es aber nicht. Es handelt sich vielmehr um eine dubiose Offerte zur Eintragung in ein Branchenbuchverzeichnis. Worum geht es?

Ein ‚Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern‘ versendet ein behördlich aussehendes Schreiben; die mit Sternchen vesehene Intenetadresse www.USTID-Nr.de sieht dem Logo der EU-Kommission ähnlich. In dem Anschreiben sind voreingetragene Daten der Adressaten (z.B. Telefonnummer, E-Mail-oder Internetadresse) enthalten.

Am Ende des Kleingedruckten stehen dann die entscheidenden Sätze: „Der Veröffentlichllngsbeitrag beträgt jährlich 398,88 Euro zzgl. MwSt. Die Veröffentlichung Ihrer unten genannten Finnendaten wird über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren verbindlich bestellt. “

Kostet also knapp 800,– Euro.

Weisen Sie deshalb auch Ihre Mitarbeiter an, die vorgegebenen Firmendaten nicht zu ergänzen bzw. zu korrigieren und das Schreiben nicht zurückzusenden. Haben Sie schon eine Rechnung bekommen oder den geforderten Betrag sogar überweisen, sollten Sie einen Anwalt einschalten.

In einem ähnlichen Fall hatte nämlich der Bundesgerichtshof (Az. VII ZR 262/11) folgendes entschieden:

Wird eine Leistung (hier: Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet) in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten, so wird eine Endgeltklausel die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil.“

Fazit wieder mal:

Augen auf, nicht nur im Straßenverkehr !

Wenn Sie unsicher sind, ob das Schreiben amtlich ist, fragen Sie Ihren Steuerberater.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de