Paul Graham, er soll ein „Startup-Guru“ sein, naja, jedenfalls hat er einige durchaus bedenkenswerte Regeln, insgesamt sind es dreizehn, für Existenzgründer zusammengefasst. Ansatzpunkt war die Frage „Erklären Sie in 10 Sätzen, worauf es bei einer Existenzgründung ankommt“. Das ist natürlich immer etwas platt und oberflächlich, andererseits muss man sich dabei auf das Wesentliche konzentrieren. Was dabeiherauskommt, lesen Sie hier bei www.startwerk.ch.
Mai 27
13 Erfolgsregeln für Existenzgründer
Mai 25
Neue Pflichten und höhere Abgaben für Mini-Jobs seit 01.01.2009
Die Zahl der bei der Minijob-Zentrale gemeldeten geringfügig Beschäftigten ist in den letzten Jahren nahezu kontinuierlich gestiegen. Am Ende des Jahres 2008 gab es in Deutschland insgesamt rund 6,8 Millionen Minijobber im gewerblichen und privaten Bereich. (Quelle: DATEV).
Seit 01 .01 .2009 gilt es bei den Minijobs zahlreiche Neuerungen zu beachten. So wurden neue Vorschriften zur Erweiterung des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung eingeführt.
Das Meldeverfahren wurde um Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung ergänzt. Arbeitgeber und die steuerlichen Berater haben zukünftig bei jeder DEÜV-Abmeldung und bei der DEÜV-Jahresmeldung folgende zusätzliche Angaben zu melden:
- · zuständige Berufsgenossenschaft (Betriebsnummer der BG),
- · Mitgliedsnummer des Mandanten bei der Berufsgenossenschaft,
- · Gefahrtarifstelle/Strukturschlüssel sowie
- · die vom Mitarbeiter geleisteten Arbeitsstunden.
Die neuen, zusätzlichen Angaben sind auch für geringfügig entlohnte und erstmals für kurzfristig Beschäftigte erforderlich. Deshalb ist seit 2009 auch eine DEÜV-JahresentgeltmeldUng für kurzfristig Beschäftigte erforderlich, da die Arbeitsentgelte von kurzfristig Beschäftigten zur Berechnungsgrundlage für den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung gehören.
Für die Wirtschaftsbereiche, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht, haben Arbeitgeber seit dem 01 .01 .2009 eine Sofortmeldung spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) abzugeben. Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche Meldung, die auch für geringfügig Beschäftigte in den hiervon betroffenen Branchen zu erstatten ist.
Daneben ist für gewerbliche Minijobs seit 2009 auch die lnsolvenzgeldumlage in Höhe von 0,10 % zusammen mit den übrigen Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale monatlich abzuführen. Neu geregelt wurde zudem die Höhe der Umlagen für Krankheitsaufwendungen (U1) und für Mutterschaft (U2).
Die Abgabenbelastung 2009 für Minijobs im gewerblichen Bereich beträgt für Arbeitgeber, die am Ausgleichsverfahren teilnehmen, ohne Berücksichtigung der je nach Branchenzugehörigkeit unterschiedlichen Beiträge zur Berufsgenossenschaft insgesamt 30,77 %.
Man sieht, dass hinsichtlich der notwendigen Aufzeichnungen und Meldungen ein Mini-Job gar nicht mehr mini ist. Die dadurch entstehenden Kosten werden bei Gehältern weit unter der 400,– Euro Grenze schnell nicht mehr in einem vernünftigem Verhältnis zum Arbeitslohn stehen. Noch dazu kommt, dass bei gelegentlichen Jobs bei jeder monatlichen Nichtbeschäftigung eine Unterbrechungsmeldung oder eine Abmeldung zu machen ist.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
Mai 18
Positionierung des eigenen Produkts oder der eigenen Dienstleistung
Peter Sawtschenko beschreibt hier, wie er einen mittelständischen Schuhhersteller für Frauen mit Hilfe der Intel-Inside-Strategie neu positioniert hat. Das Geheimins liegt darin, dem Produkt etwas hinzuzufügen, das im Auge des Kunden einen Mehrwert darstellt und damit als neues Produkt positioniert wird.
Der Beitrag gibt interessante Anregungen zum Thema „das Unsichtbare sichtbar machen“, oder auch die „virtuelle Intel-Inside-Strategie“. Zum Beitrag bei Best Practice Business .
Mai 13
Anhängiges Verfahren in Sachen Arbeitszimmer
Inzwischen gibt es ein anhängiges Verfahren beim Bundesfinanzhof zu Frage der Abziehbarkeit von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer. Eine echte „never ending story“, die insbesondere kleine Einzelunternehmer und Dienstleister trifft. Weitere Details und das Aktenzeichen des BFH gibt es hier bei www.steuertipps.de.
Meine Empfehlung: Im Zweifel Einspruch einlegen mit Hinweis auf das Aktenzeichen. Das kostet erstmal nichts, und hält den Fall offen. Die Erfolgsaussichten ähnlicher Fragen beim BFH sind allerdings in der Vergangenheit eher gering gewesen.
Mai 07
Existenzgründung 50 plus
Das ist gut: Es gibt tatsächlich immer mehr Existenzgründer, die im Alter 50 plus nochmal was aufbauen wollen. Das finde ich gut und richtig, und auch sehr interessant, denn es gibt ja auch durch die demographische Entwicklung immer mehr Menschen in diesem Alter. Es gibt sicher auch eine Menge guter persönlicher und sachlicher Gründe, die dafür sprechen, in diesem Alter nochmal was neues auf die Beine zu stellen.
Die Beratungsansätze und Problemstellungen sind dabei sicher etwas anders als bei Existenzgründern zwischen 20 und 30 Jahren. Bei www.akademie.de habe ich eine interessante kommentierte Linkliste zum Thema „Existenzgründung 50 plus“ gefunden. Hilfreich und weiterführend für alle, die sich mit dem Gedanken tragen, sich jenseits von 40 oder 50 selbständig zu machen.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
Mai 04
Steuervereinfachung: ein Formular fällt weg, dafür gibt es drei neue !
Einen Beitrag zur Steuervereinfachung leistet das Bundesfinanzministerium für den Steuerveranlagungszeitraum 2008. Ein Formular, die sog. Anlage GSE, fällt weg. Dafür gibt es drei neue Formulare, die Anlage „S“ für Selbständige, die Anlage „G“ für Gewerbetreibende und die Anlage „34a“ zur Erklärung der begünstigten Thesaurierungsbesteuerung. Offensichtlich haben die jetzt notwendigen Angaben nicht mehr auf das alte Formular „GSE“ gepasst. Hinzu kommt natürlich die Anlage „EÜR“ für Steuerpflichtige mit Einnahmenüberschussrechnung.
Also auf jeden Fall jede Menge Mehrarbeit für die Steuerpflichtigen und deren Berater. Die Tendenz der Finanzverwaltung verstärkt sich, immer mehr Vorarbeiten auf die Steuerpflichtigen zu verlagern, und diesem aufzuerlegen, die Erklärungen und Daten in elektronisch auswertbarer Form einzureichen. Das nennt sich dann Bürokratieabbau, ist tatsächlich aber lediglich Schaffung von neuen Ressourcen auf der Seite der Finanzverwaltung durch Delegation von Arbeit nach aussen.
Übrigens, es gibt zwar schon die Formulare, aber noch keine Ausfüllanleitung, der Details zu den anzugebenden Daten zu entnehmen wären. Daher können die Finanzämter auch noch keine Hilfestellung beim Ausfüllen geben.
Die Formulare gibt es auf unserer Webseite im Mandantenbereich über einen Link zum Downloadserver der Finanzverwaltung.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
Apr. 28
Wie denken Sie eigentlich über Ihre Kunden ?
Haben Sie sich schon mal die Frage gestellt: „Wie denke ich eigentlich über meine Kunden ?“. Und zusätzlich, wie denken denn meine Mitarbeiter über meine Kunden. Eine interessante Frage, die man sich sicher nicht so oft stellt, über die es sich aber meine ich lohnt, mal nachzudenken.
Dabei fällt einem auf, dass es durchaus nicht unwichtig ist, wie denn die Mitarbeiter über die Kunden denken. Ein interessanter Ansatzpunkt, um die Servicequalität des Unternehmens zu verbessern. Hier ist auch zu bedenken, dass der Fisch odt vom Kopf her stinkt, dass also die Mitarbeiter oft die Einstellung der Führung weitertragen.
Wenn ich so darübver nachdenke, kommt mir noch der Gedanke, dass ich beobachte, dass die Kunden eines Unternehmens tatsächlich oft so sind und sich so verhalten, wie man es annimmt und es ihnen unterstellt. Das heisst aber auch, dass man über die Behandlung der Kunden und den Umgang mit ihnen unbewusst eine Auswahl trifft und treffen kann. Frei übersetzt: Jeder hat die Kunden, die er verdient.
Zumindest mal ein interessanter Denkansatz, finde ich. Weitere Anregungen gibt es in einem Artikel bei www.unternehmenskick.de.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
Apr. 16
Erfolgsregeln für Existenzgründer
In dem schweizer Blog www.startwerk.ch habe ich einen interessanten Beitrag für Existenzgründer gefunden:
Erfolgsregeln für Startups
Die Ideen sind immer wieder interessant, sicher nicht neu, aber es lohnt sich immer wieder, sich damit zu beschäftigen und auseinanderzusetzen. Das gilt nicht nur für Startups und Existenzgründer, sondern für alle selbständigen Unternehmer mit kleinen und mittleren Betrieben. Die Regeln stammen übrigens von Paul Graham, er soll ein „Startup-Guru“ sein, ich kannte ihn bisher nicht.
Weitere Infos gibt es hier bei startwerk.ch .
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
Apr. 06
Infos zur Künstlersozialkasse
Mit dem Thema Künstlersozialkasse müssen sich inzwischen ja viele Unternehmer auseinandersetzen. Ausführliche Infos zur KSK, für Künstler und verwandte Berufe, genauso wie für abgabepflichtige Unternehmen, gibt es in einem PDF-Leitfaden des Deutschen Kulturrats. Den Link dazu habe ich bei www.imgriff.de gefunden.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
März 31
7 Erfolgsfaktoren für Ihre Akquise
Kurz und knackig: 7 Erfolgsfaktoren für Ihre Akquise, zusammengestellt und erklärt bei www.unternehmenskick.de. Interessante und lesenswerte Überlegungen zum Thema, „Wie komme ich an die Kunden ran, die zu mir und meinem Produkt oder meiner Dienstleistung passen“.