Mehrwertsteuerbetrug

Die Europäische Kommission bietet Ihnen ab sofort einen neuen Online-Dienst an, der für Sie die Sicherheit erhöht, nicht in Betrugsfälle (vor allem sog. Karussellgeschäfte) verwickelt zu werden. Konkret geht es um eine Bescheinigung, mit der Sie nachweisen können, dass Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Geschäftspartners zu einem bestimmten Zeitpunkt auf ihre Gültigkeit überprüft haben. Diese Bescheinigung können Sie dann als Nachweis dafür verwenden, dass ggf. auf Lieferungen an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten keine Mehrwertsteuer erhoben wurde. Den Zugang zu diesem Service finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission zum Thema Besteuerung.

Verena Schwind, Steuerberaterin
Kern & Heß – Wirtschaftsprüfer und Steuerberater – Aschaffenburg, www.kern-hess.de
 

Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

Die Reform des Erbschaftsteuer- und des Bewertungsrechts beschert uns höhere Freibeträge bei der Übertragung von Vermögen an Kinder und Enkel. Insgesamt 400.000 € pro Erbe/Beschenktem kann steuerfrei übertragen werden. Dieser Betrag steht in voller Höhe alle zehn Jahre zur Verfügung. Durch die Reform wurden jedoch auch die Werte, mit denen übertragenes Vermögen anzusetzen ist geändert. So sind insbesondere unbebaute und bebaute Grundstücke mit höheren Werten als bisher im Rahmen des Übertragungsvorgangs zu berücksichtigen. Je umfangreicher das Vermögen und je weniger potenzielle Erben vorhanden sind, desto sinnvoller ist es, frühzeitig mit der Vermögensübertragung zu beginnen. Wäre es nicht äußerst bedauerlich, wenn Ihr Kind Haus A verkaufen müsste, um die Erbschaftsteuer für Haus B zu bezahlen? Wäre es da nicht viel besser schon frühzeitig das Haus A zu übertragen, sich das Nießbrauchsrecht oder ein lebenslanges Wohnrecht eintragen zu lassen und zehn Jahre später die Übertragung von Haus B ins Auge zu fassen? Unter Umständen, kann so der komplette Vorgang abgewickelt werden, ohne dass auch nur ein Euro Steuer für den Staat abfällt. 

Verena Schwind, Steuerberaterin
Kern & Heß – Wirtschaftsprüfer und Steuerberater – Aschaffenburg, www.kern-hess.de
 

Die perfekte Selbständigkeit

Bei www.unternehmenskick.de habe ich eine Artikelreihe zum Thema „die perfekte Selbständigkeit“ gefunden, mit interessanten Überlegungen, wie so eine perfekte Selbständigkeit aussehen kann, was so alles dazugehört, um eine Selbständigkeit als „perfekt“ zu bezeichnen, und welche, auch individuellen, Kriterien eine Rolle spielen können.

Im Teil 4 geht es um das Thema „Profit, Profit, Profit“. Die Titelwahl finde ich etwas unglücklich, denn „Profit“ hat so einen etwas negativen Beigeschmack, aus der altlinken Mottenkiste. Neutraler, und betriebswirtschaftlich üblich ist das Wort Gewinn. Der gehört aus verschiedenen Gründen zwingend zu einer perfekten Selbständigkeit dazu. Schließlich will man nicht nur für andere arbeiten, oder seine Arbeitskraft bzw. Leistungen verschenken. Und ausserdem muss man ganz simpel auch von etwas leben.

Weitere Überlegung dazu, und eine Analyse der möglichen Gründe sowie ggf. Gegenstrategien gibt es in dem lesenswerten Beitrag von Ralf Senftleben bei www.unternehmenskick.de .

Ralf Senftleben ist übrigens auch Mitherausgeber der lesenswerten Website www.zeitzuleben.de. Hier geht es im Lebensgestaltung und Selbstmanagement, mit vielen interessanten Tipps und Hinweise, Buchempfehlungen etc.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. a, § 6 UStG): IT-Verfahren „ATLAS-Ausfuhr“ – Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren seit 1. Juli 2009

Seit 01.07.2009 besteht EU-einheitlich die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren. Die bisherige schriftliche Ausfuhranmeldung wird durch eine elektronische Ausfuhranmeldung ersetzt. Mit der Internetausfuhranmeldung Plus steht Ihnen ein Portal zur Verfügung, das den Zugang zum IT-Verfahren ATLAS ermöglicht. Es bietet allen Wirtschaftsbeteiligten die Möglichkeit als Teilnehmer gegenüber dem IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr mit dem Ziel aufzutreten, komfortabel und sicher alle  ausfuhrrelevanten Sachverhalte über das Internet abzuwickeln, ohne zusätzliche Software installieren zu müssen oder auf die Dienstleistungen eines IT-Unternehmens angewiesen zu sein.

Sie finden die Internetausfuhranmeldung Plus hier. Den entsprechenden Leitfaden können Sie hier einsehen.  

(Quelle: https://www.ausfuhrplus.internetzollanmeldung.de/iaap/) 

Verena Schwind, Steuerberaterin
Kern & Heß – Wirtschaftsprüfer und Steuerberater – Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Umsatzsteuer: Jetzt Antrag auf Ist-Besteuerung stellen und Liquidität schaffen

Das Umsatzsteuerrecht kennt den Grundsatz der Soll-Besteuerung – will heißen: Eine Lieferung oder Leistung ist dann der Umsatzsteuer zu unterwerfen, wenn sie geleistet oder entstanden ist. Nicht so bei der Ist-Besteuerung. Hier entsteht die Umsatzsteuer, die an das Finanzamt abzuführen ist, erst mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Geld vereinnahmt worden ist. Auf den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung kommt es nicht an.

Gerade kleinere und mittlere Unternehmen können sich durch diese Art der Versteuerung ein wenig Liquidität verschaffen, da sie die Umsatzsteuer nicht vorfinanzieren müssen. Wie das BMF bekannt gab, können seit 13.07.2009 Anträge auf die Besteuerung der Umsätze nach vereinnahmten Entgelten gestellt werden. Die Umsatzgrenze für die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung) wurde auf bundeseinheitlich 500.000 € angehoben. Damit ist es mehr Unternehmen möglich, ihre Umsätze nicht nach vereinbarten Entgelten zu versteuern. Dies schafft Liquidität, die in Zeiten wie dieser dringend benötigt wird. Diese Neuregelung tritt rückwirkend zum 01.07.09 in Kraft und ist bis zum 31.12.2011 befristet. Abgestellt wird hier auf den Umsatz des Vorjahres. Bei Umstellung ab dem 01.07.2009 wird daher auf den Umsatz des Jahres 2008 abgestellt. 

(Quelle: haufe.de/finance – Wissen, Forum, Kontakte für Financeprofis) 

Verena Schwind, Steuerberaterin
Kern & Heß – Wirtschaftsprüfer und Steuerberater – Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Steuerlatein im alten Rom und aktuell

„Dem Kaiser Caligula wird nachgesagt, dass er die Steuergesetze teils gar nicht, teils an unzulänglichen Stellen veröffentlichen ließ, um sie der Aufmerksamkeit der Steuerpflichtigen möglichst zu entziehen und Steuerbußen aufgrund der infolgedessen enstehenden Versäumnisse erheben zu können  ……

Caligula, der als Inbegriff des Cäsarenwahnsinns in die Geschichte eingegangen ist, hat auf eine primitive Weise das erreicht, was das moderne,  zu einer Geheimwissenschaft ausgeartete Steuerrecht bewirkt. Wenn die Steuergesetze unlesbar geworden sind, so ist der Effekt der gleiche, als wenn sie ´gar nicht oder an unzulänglichen Stellen´nach Caligulas Vorbild veröffentlicht worden wären. Die Steuergesetze sind in einer neuen Sprache, nämlich im „Steuerlatein“ geschrieben. Da die meisten Steuerpflichtigen in dieser Hinsicht sprachlich unbegabt sind, kommt es immer wieder zwischen ihnen und dem Finanzamt zu Kurzschlüssen und in weiterer Folge zu einkommen- und substanzverzehrenden Bränden. Wie man sieht, arbeitet der moderne Steuerwahnsinn mit ähnlichen Mitteln wie der antike Cäsearenwahnsinn.“

(Auszug aus dem Buch „Dämon Steuer – Ein Leidensweg der Menschheit“ von Karl Pirnat aus dem Jahre 1956, S. 204 – 206,  gefunden in KÖSDI 12/2007 S. 15844)

Wer die heutigen Steuergesetze mit denen des Jahres 1956 vergleicht, wird feststellen, dass sich die Gesetzeslage, was die Verständlichkeit betrifft, damals noch in einem Zustand der paradiesischen Unschuld befunden hat.

Heute werden die Steuergesetze zwar veröffentlicht, aber verständlich sind sie dem Normalbürger schon lange nicht mehr, und selbst die Fachleute haben bisweilen ihre Last, herauszufinden, was eigentlich gemeint und gewollt ist. Die die Gesetze beschließenden Abgeordneten des Bundestages verstehen mit Sicheheit nicht, worüber sie abstimmen, wenn sie die Hand heben. Inzwischen wurde erstmals im vergangenen Jahr sogar ein Gesetz vom BFH wegen Unverständlichkeitdem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Informationen zum Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Leider ein aktuelles Them: Kurzarbeitergeld.

Infos darüber gibt es bei www.steuertipps.de. Weitere Infos gibt es hier bei der Bundesagentur für Arbeit, mit Rechenbeispielen für Unternehmen.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

14.07. war Steuerzahler-Gedenktag

Da war er wieder, der Steuerzahler-Gedenktag. Ab diesem Tag arbeiten die Bundesbürger für den Rest des Jahres nicht mehr für den Staat, sondern für sich selbst. So hat zumindest der Bund der Steuerzahler ermittelt. Im Vorjahr war der Gedenktag 6 Tage früher, die Belastung der Bürger ist also gestiegen. Für das Jahr 2009 beträgt die Quote 53,3 Prozent, soviel behält der Staat an Steuern und Abgaben ein. Das ist ziemlich heftig, finde ich. Weitere Infos zum Thema hier im Steuerrechtblog, wo ich auch den Hinweis gefunden habe. Infos zur Staatsverschuldung, den Staatsausgaben und -einnahmen und der Schuldenuhr gibts beim Bund der Steuerzahler www.steuerzahler.de .

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Hilfestellungen für Existenzgründer

Umfangreiche Hilfestellungen für Existenzgründer habe ich bei www.unternehmenswelt.de gefunden. Hier gibt es Vorlagen für Businesspläne für verschiedene Zwecke, Infos zu Gründnungszuschuss und Mini-GmbH sowie jede Menge weiterer Infos für Unternehmensgründer. In einer weiteren Rubrik werden Geschäftsideen für Gründer und Unternehmer vorgestellt. Infos zu Fördermitteln, Rechtsformwahl und Absicherung runden das Bild ab. Eine sehr ansprechende, informative und gelungene Website, sehr hilfreich für Leute, die vorhaben, sich selbständig zu machen oder ein Unternehmen zu gründen.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Lesetipps für Unternehmer und Existenzgründer

Bei Joachim Rumohr habe ich eine Sammlung von Büchern aus dem Linde-Verlag gefunden, die ich für lesenswert und interessant halte. Es geht um Themen wie Businessplan, hierzu gibt es eine Businessplanmappe, vorgestellt wird ein „Werkzeugkasten für junge Unternehmer“, gut finde ich auch den Titel „Jetzt sind Sie Unternehmer – Sicher durch die ersten Jahre der Selbständigkeit“. Auch die anderen Titel sind sicher lesenswert. Hier gibt es die gesamte Bücherliste….

Joachim Rumohr gibt übrigens auf seiner Webseite lesenswerte Tipps für eine optimale Präsenz auf dem Unternehmernetzwerk XING, er hat darüber auch ein Buch geschrieben und hält Seminare zu diesem Thema. Ein Besuch auf der Webseite lohnt sich. Dort kann man auch einen Blog abonnieren.

Wir sind übrigens auch bei XING vertreten. Links zu den Profilen von

Harald Kern, Michael Heß, Verena Schwind, Thomas Franz.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de