Koalitionsvertrag: Steuervereinfachungen geplant

Der Koalitionsvertrag sieht zahlreiche Steueränderungen vor. Zwar ist noch nicht klar, wie die Neuregelungen konkret aussehen sollen. Aber an welchen Stellen angesetzt wird und in welche Richtung es gehen soll, das steht oft schon sehr konkret fest.

Ob und was davon letztlich umgesetzt werden kann, ist allerdings noch sehr fraglich, ohne entsprechende Maßnahmen bei den Ausgaben sind die Spielräume sicherlich begrenzt. Und an der Begrenzung der Ausgaben sind bisher noch alle Finanzminister gescheitert.

Eine Zusammenstellung gibt es bei www.steuertipps.de .

Weitere Erläuterungen gibt es in zwei Beiträgen bei www.mittelstand.de.

Hier sind die Links:

Diese Steuervereinfachungen plant die Regierung

So will die neue Koalition Firmen entlasten

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Diese zwölf Eigenschaften brauchen Sie als Selbständiger

Roland Kopp-Wichmann schreibt in seinem Persönlichkeits-Blog über die Eigenschaften, die ein Selbständiger haben sollte, um erfolgreich zu sein.  Vieles liegt zwar auf der Hand, aber so eine Aufstellung verschafft einen Überblick, und man kann sich immer mal wieder überlegen, ob man in bestimmten Bereichen Schwächen hat. Existenzgründer können erkennen, ob sie für eine Selbständigkeit geeignet sind. Näheres gibt es im Blog.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

37 eBooks für Selbständige

Bei www.selbstaendig-im-netz.de habe ich eine Liste von eBooks für Selbständige gefunden. Die Themen gehen von Affiliate Marketing über eBusiness zu „Geld verdienen im Internet“. Angesprochen werden auch Marketing, das Thema Selbständigkeit allgemein, Suchmaschinenoptimierung und andere Themen.  In erster Linie sicherlich auf Unternehmer im Netz zugeschnitten, und für die interessant. Aber auch für „analoge“ Unternehmen vielleicht als Anregung hilfreich und nützlich.

Die Liste gibt es hier bei Selbständig im Netz.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Die besten Existenzgründerportale

Das finde ich gut: Die Stiftung Warentest hat 14 Existenzgründerportale getestet. Angesichts der vielen Portale, die sich mit dem Thema Existenzgründung und Unternehmensgründung beschäftigen, eine sinnvolle und nützliche Angelegenheit.

Am besten bewertet wurde das auch von uns bevorzugte und empfohlene Portal des  Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie BMWI www.existenzgruender.de. Aber auch andere Portale sind durchaus nützlich und hilfreich, und werden auch gut bewertet.

Gefunden habe ich den Hinweis auf den Test und  weitere Infos darüber beim Existenzgründerblog www.ixpro.de.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Buchempfehlung: Systemisch beraten und steuern live

Systemisch beraten, was könnte das sein, fragt man sich zunächst.

Ein interessanter Denkansatz bei der Beratung von Unternehmen.

Am besten wird der Unterschied von systemischer Beratung im Vergleich zur Fachberatung deutlich:

Fachberatung geht davon aus, dass Fachwissen in einer Kundenorganisation fehlt und versucht Lücken und Engpässe durch Lieferung desselben zu schließen. Verlassen Fachberater die Kundenorganisation z.B. nach Projektende, ist oft zu beobachten, dass Ergebnisse nicht nachhaltig sind.

Systemische Beratung geht von der vorhandenen Kompetenz in einer Organisation aus und versucht Möglichkeiten und einen Rahmen zu schaffen, in dem sich die vorhandenen Potenziale optimal entfalten können.

Hier der vollständige Titel des Buchs:

Systemisch beraten und steuern live: Modelle und Best Practices in Organisationen

Weitere Infos und Bezugsmöglichkeiten hier im Blog des Autors unter www.schwemmle.de .

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Aktuelle Rechtslage beim Fahrtenbuch

Ein Beitrag des Haufe-Verlags gibt einige Aspekte der aktuellen Rechtslage und aktuelle Urteile wieder.

Wichtig ist insbesondere, dass das Fahrtenbuch vollständig und laufend geführt sein muss, ein Fahrtenbuch mit Excel wird nicht anerkannt,  kleinere Fehler verwerfen nicht das ganze Fahrtenbuch.

Zum kompletten Beitrag „Das ordnungsgemäße Fahrtenbuch“ des Haufe-Verlags.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Ideenschutz für wenig Geld

Oft stehen Unternehmer oder selbständige Kreative vor dem Problem, wie schütze ich eine Idee davor, geklaut zu werden, ohne dass dafür immense Kosten entstehen. Dafür könnte das Angebot der PriorMart AG eine Lösung sein. Hier werden Daten wie zB. Netwürfe oder Texte mit notarieller Beglaubigung gespeichert, so dass man später Urheberschaft und Zeitpunkt belegen kann.

Ich finde, das ist keine schlechte Idee, selbst wenn dadurch noch kein vollständiger Ideenschutz gegeben ist. Lesen Sie weitere Infos auf der Seite der PriorMart AG.

Gefunden habe ich den Hinweis bei www.best-practice-business.de.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Vier Wege zum Verzögern von Steuerzahlungen

So ist ein Beitrag bei  www.mittelstanddirekt.de überschrieben, der auf einem Artikel des Managermagazins Impulse beruht. Ein gutes Beispiel, wie in diesen Magazinen oberflächliche Informationen gegeben werden, die den Fachmann jedoch nicht ersetzen können, weil die praktische Erfahrung fehlt.

Tatsächlich sind in der aktuellen, krisenbedingten Situation Steuerzahlungen lästig und belasten die Liquidität, insbesondere, wenn die Gewinne der Vorjahre, auf denen die Steuerzahlungen basieren, gar nicht mehr vorhanden sind. Insofern ist das Thema interessant und wichtig.

Nachfolgend Auszüge aus dem Beitrag und Anmerkungen dazu:

„Das Manager-Magazin Impulse hat vier Möglichkeiten für Unternehmen zusammengestellt, die ihre Steuerschuld nicht zahlen können:

1. Anpassung
Die Höhe der Vorauszahlung für die Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer kann nachträglich nach unten korrigiert werden.

Ein Antrag wird in der Regel gewährt, wenn der Steuerpflichtige die rückläufige Geschäftsentwicklung differenziert belegen kann.“

Anmerkung:

Nach unserer Einschätzung und Erfahrung ist dieser Weg der wichtigste und einfachste Weg, die Liquiditätsbelastung durch laufende Steuerzahlungen zu vermindern. Hintergrund ist, dass die Vorauszahlungen auf der Basis der Gewinne der Vergangenheit beruhen, auch wenn der aktuelle Gewinn viel niedriger ist oder gar ein Verlust vorliegt.

Die Anpassung ist bei Vorlage entsprechender aktueller Zahlen in der Regel unproblematisch. Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich die Finanzämter angewiesen, angesichts der Krise keine überzogenen Anforderungen an die Begründung eines Herabsetzungsantrags zu stellen.

Weiter im Beitrag:

„2. Stundung
Die Zahlung der Steuer kann gestundet werden, wenn allein wegen der Steuerschuld die Existenz des Unternehmens gefährdet wäre.

Die Stundung kann formlos beantragt werden und kostet 0,5 Prozent Zinsen pro Monat.“

Anmerkung:

Die Stundung ist zwar formlos zu beantragen. Aber dann geht die Bürokratie erst los. Es werden von den Finanzämtern umfangreiche Fragebögen versandt, mit denen Sie belegen müssen, dass Sie keine Möglichkeit der Kreditaufnahme haben. Das Finanzamt verlangt grundsätzlich eine Kreditaufnahme für Steuerzahlungen, und sieht sich nicht als Bankersatz. Wenn Sie nicht klar belegen können, dass Sie sich vergeblich um eine Kreditgewährung bemüht haben, stehen die Chancen für eine Stundung schlecht.

Umsatzsteuer und Lohnsteuer werden grundsätzlich nicht gestundet. Bessere Chancen haben Sie, wenn Sie eine auf einen relativ kurzen Zeitraum begrenzte Ratenzahlung anbieten. Das ist faktisch auch eine Stundung, wird auch entsprechend verzinst, die formellen Voraussetzungen sind aber praktisch geringer und eine Lösung kann einfacher erreicht werden.

Weiter gehts:

„3. Aufschub
Der Vollstreckungsaufschub gilt als das schlaueste Mittel unter klammen Schuldnern. Er bedeutet eine Ratenvereinbarung mit dem Finanzamt und wird im Einzelfall gewährt, wenn einem Unternehmen vorübergehend das Geld fehlt. “

Anmerkung:

Auch hier muss natürlich die Liquiditätsschwäche begründet, belegt und dokumentiert werden. Eine Kreditaufnahme wird auch hier grundsätzlich zugemutet, Sie müssen belegen, dass das nicht möglich ist.

Es fehlt in der Darstellung aber insbesondere, dass bei dieser Variante Säumniszuschläge anfallen, die 12 % pro Jahr betragen. Es handelt sich faktisch lediglich um den Verzicht des Finanzamts auf die Beitreibung mit Zwangsmitteln. Das kann zwar auch mal eine Lösung sein, aber man muss wissen, was das kostet.

Dass das wirklich der Königsweg für klamme Schuldner ist, möchte ich bezweifeln.

Und zu guter Letzt:

“ 4. Erlass
Die Steuer kann ausnahmsweise komplett erlassen werden, wenn das Einziehen „nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre“.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Schuldner seinen Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren kann, der seine wirtschaftliche Schieflage aber nicht selbst herbeigeführt hat. Wer einen verschwenderischen Lebenswandel pflegt oder wirtschaftlich leichtsinnig handelt, hat schlechte Karten.“

Anmerkung:

Ein Erlass wird nur ganz selten ausgesprochen, denn der Fiskus verzichtet hier auf rechtlich entstandene und  grundsätzlich berechtigte und zutreffend festgesetzte Steuern. Ein Verzicht kommt nur dann in Frage, wenn ein Konkurs droht, oder andere Erlassgründe vorliegen, die so stark sind , dass ein Verzicht auf die Steuerschuld gerechtfertigt erscheint. Im Zweifel lässt das Finanzamt Unternehmen auch über die Klinge springen,  wenn die Steuer durch eigenes schuldhaftes Verhalten nicht bezahlt werden kann.

Man sieht also auch hier, dass man nicht alles glauben soll, was in der Zeitung steht … :-).

Im Zweifel muss man halt jemanden fragen, der sich wirklich auskennt. Zum kompletten Beitrag „Vier Wege zum Verzögern von Steuerzahlungen“ auf www.mittelstanddirekt.de geht es hier.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Interview mit Prof. Paul Kirchhof in der SZ zum Thema Steuerpolitik

In der „Süddeutschen Zeitung“ habe ich ein sehr lesenwertes und nachdenklich machendes Interview mit dem ehemaligen Verfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof entdeckt. Titel: „Rettungsschirm für Steuerzahler aufspannen“.

Sie erinnern sich noch an Paul Kirchhof ? Im letzten Bundestagswahlkampf war er zunächst Mitglied in Angela Merkels „Kompetenzteam“, und machte durch unkonventionelle Vorschläge zur Reform des Steuerrechts von sich reden, bis er als „der Professor aus Heidelberg“ von der SPD so demontiert wurde, dass er zurückgezogen wurde.

Er beweist in dem Interview, dass er durchaus weitsichtige und intelligente Vorschläge zu machen hat.

Auszug:

„Der Staat muss darüber nachdenken, ob er – wie früher – dem Bürger gutes Recht gibt, oder ob er ihm mehr und mehr gutes Geld gibt. Gegenwärtig verfestigen wir Erwartungen auf öffentliches Geld zu einem Anspruch auf dieses Geld. Da Parteien und Verbände unentwegt sagen, dass noch mehr nötig wäre, ist der Bürger trotzdem unzufrieden. Das entsolidarisiert. “

oder:

„Wenn das Parlament im Jahr 150 Gesetze beschließt, dann weiß derjenige, der das Gesetz macht, nicht, was er tut. Das ist einfach zu viel. Und auch der Gesetzesadressat, der Bürger, weiß nicht, was er tun soll. Wir haben eine solche Normendichte, dass wir sie nur durch Nichtwissen und damit Nichtbeachtung ertragen können.“

Wie wahr !

Lesen Sie das ganze Interview in der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung.

Übrigens zeigt die „Süddeutsche“ hier wieder einmal ihre Qualität, denn das Thema Steuern und Steuerrecht wird in den breiten Medien üblicherweise mit erschreckender Inkompetenz behandelt, wie sich aus Meldungen und insbesondere Kommentaren regelmäßig ergibt. Es gibt aber, wie das Interview belegt, auch Journalisten, die über das, worüber sie schreiben, auch Bescheid wissen. Das freut uns doch !

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Vorsteuer-Vergütungsverfahren ab 2010

Bislang musste der Antrag auf Erstattung ausländischer Mehrwertsteuern in dem jeweiligen Land gestellt werden, das die Steuer erstatten sollte. Das war mühselig und zeitaufwändig – die sprachliche Barriere war oft das Haupthindernis, sich überhaupt an einen Erstattungsantrag zu wagen. Ab 2010 soll es nun einfacher werden. Das verspricht eine Neuregelung des Erstattungsverfahrens. Einzelheiten finden Sie hier.