Meldung zur Künstlersozialkasse online möglich

Künftig ist es möglich, die Meldung der Künstlersozialabgabe über das Onlineformular der KSK elektronisch zu erstellen und online zu übermitteln. Das gilt für die Jahresmeldung, die bis zum 31.03. der Folgejahres der KSK vorliegen muss, als auch für den sog. “ Anmelde- und Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabepflicht nach dem KSVG“.

Die Formulare kann man im Formularcenter der KSK unter www.kuenstlersozialkasse. de downloaden oder ausfüllen. Zur Online-Übertragung ist allerdings eine Signaturkarte notwendig. Diese bekommen Sie im Zweifel bei Ihrem Steuerberater. Näheres dazu hier in unserem Kanzleiblog zur Smartcard mit Signatur von der DATEV.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Offenlegung von Jahresabschlüssen

Das Bundesamt für Justiz hat in den letzten Wochen wieder die Unternehmen angeschrieben, wenn der Jahresabschluss noch nicht im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht ist. Angedroht wird ein Bußgeld in Höhe von mindestens 2.500 Euro, es wird eine Frist zur Nachholung der Einreichung und Veröffentlichung von 6 Wochen gesetzt. Holt man die Veröffentlichung innerhalb dieser Zeit nach, fällt nur die Verwaltungsgebühr für das Mahnverfahren in Höhe von 53,50 Euro an. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang nach HGB. Es bestehen Gestaltungs- und Darstellungswahlrechte, zu deren richtiger Ausübung aber Beratung notwendig ist.

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Steuerberaterverband fordert Wiederzulassung der Abziehbarkeit von privaten Steuerberatungskosten

Mein Kollege Frank Rösner weist in seinem Blog darauf hin, dass der Deutsche Steuerberaterverband sich nach wie vor für die Abziehbarkeit der Steuerberatungskosten einsetzt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem kürzlichen Urteil entschieden, dass eine Abziehbarkeit nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten sei.

Der BFH hat bereits in der Vergangenheit dem Steuergesetzgeber sehr weite Regelungsbefugnisse eingeräumt, wogegen das Bundesverfassungsgericht  dies gelegentlich schon strenger beurteilt hat. Möglicherweise wird auch hier das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber die Grenzen aufzeigen müssen. Übrigens haben bei der damaligen Abstimmung über das Gesetz im Bundestag alle Parteien den Sinn der Abschaffung bezweifelt, nachzulesen im Protokoll der damaligen Sitzung, aber dann haben die damaligen Regierungsparteien letztlich doch dem gesamten Gesetzespaket zugestimmt, wohl alle im Grunde alle gegen besseres Wissen. Dass man sich jetzt so schwer tut, das zu korrigieren, kann wohl nur mit der Haushaltslage zu tun haben.

Ich meine, wenn der Staat seinen Bürgern zumutet, ein so kompliziertes Steuerrecht zu haben, dass selbst ein Privatmann ohne Steuerberater nicht mehr klarkommt, dann muss er diese zwangsläufigen Kosten auch zum Abzug zulassen. Ansonsten werden Einkommensteile besteuert, die gar nicht mehr zur Verfügung stehen, weil sie bereits ausgegeben werden mussten. Das wiederum verstößt gegen das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.

Weitere Infos zum Thema Steuerberatungskosten und zum Standpunkt des Steuerberaterverbands … 

Übrigens haben die Steuerberater selbst nur ein relativ geringes eigenes Interesse an der Angelegenheit, wie bisweilen unterstellt wird, weil die sog. privaten Steuerberatungskosten in der Regel nur einen geringen Anteil an den gesamten Honorareinnahmen haben.

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Merkblatt zur Mini-GmbH und Hinweise zur Gründung

Wie gründe ich eine Mini-GmbH, also eine Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt), was muss ich beachten ? Dazu gibt es bei der IHK Berlin ein kostenloses Merkblatt zur Unternehmergesellschaft, und bei www.mittelstanddirekt.de Hinweise zur Gründung der UG und zum Inhalt des Merkblatts zur Mini-GmbH.

Auch wir haben im Blog bereits mehrfach zum Thema Mini-GmbH bzw. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) geschrieben.  Ausserdem gibt es auf unserer Webseite weitere Infos und weiterführende Links zum Thema Mini-GmbH oder UG (haftungsbeschränkt).  (Wer ist eigentlich auf diese blöde Bezeichnung gekommen ? 🙂 )

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Mehr Aufträge, mehr Umsatz, aber wie ?

Eine Erfahrung, die man leider nur allzu oft macht: Man möchte eigentlich etwas kaufen, oder eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, es wird einem aber unnötig schwer gemacht.

Über solche Erfahrungen, und was man als Unternehmer oder Selbständiger daraus lernen kann, berichtet Gitte Härter von www.unternehmenskick.de in einem interessanten Artikel. Es kann doch so einfach sein, wenn man es richtig macht, oder … ? 🙂

Zum Artikel …..

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So wird eine Auskunft vom Finanzamt verbindlich

Ein Beitrag bei www.mittelstanddirekt.de beschäftigt sich mit dem Thema, wie bekomme ich eine Auskunft vom Finanzamt, die für mich und das Finanzamt bindend ist, auf die ich mich also verlassen kann. Das ist nämlich gar nicht so einfach. Die Regeln werden in Kurzform im Artikel zum Thema „verbindliche Auskunft vom Finanzamt“ dargestellt.

Dazu noch ein paar Anmerkungen aus unserer täglichen Praxis als Steuerberater.

Man liest häufig bei irgendwelchen Zweifelsfragen oder Gestaltungstipps, man müsse oder solle einzelne Fragen am besten mit dem Finanzamt vor Ort klären. Übersehen wird, dass das praktisch gar nicht so einfach ist. Denn: Auskünfte vom Finanzamt, schriftlich oder mündlich, sind zunächst lediglich eine unverbindliche Meinungsäusserung des Sachbearbeiters, ohne rechtliche Qualität. Wenn der nächste Sachbearbeiter oder ein Vorgesetzter den Sachverhalt anders beurteilt, steht einer Änderung der Steuer, auch rückwirkend, nichts im Wege.

Es gibt davon nur zwei Ausnahmen: eine sog. verbindliche Auskunft, oder ein Antrag auf verbindliche Beurteilung im Rahmen einer Betriebsprüfung.

Die verbindliche Auskunft ist an erhebliche formelle und fachliche Voraussetzungen gebunden, in der Regel ohne Steuerberater gar nicht zu machen. Ausserdem kostet sie Geld beim Finanzamt, und zwar auch bei einer negativen Beurteilung. Nach unserer Erfahrung neigen die Ämter dazu, formell die Auskunft abzulehnen, und dann eine, jedoch unverbindliche, Meinung zu äussern. Oder es wird – sicherheitshalber – eine sehr restriktive, also für den Steuerpflichtigen ungünstige, Auffassung vertreten, die einen dann oft auch nicht weiterbringt.

Praktisch sind also solche Auskünfte oder auch Zusagen für eine bestimmte Beurteilung die Ausnahme, das Amt wird sich in der Regel nicht binden und sich alles offen halten. Bedauerlich, aber tägliche Realität, auf die man sich einstellen muss.

Trotzdem kann man damit umgehen, und ein erfahrener Steuerberater wird dabei hilfreich sein.

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Die Spieltheorie im Alltag

Bei Roland Kopp-Wichmann im Persönlichkeits-Blog habe ich einen interessanten Artikel zum Thema Spieltheorie gefunden. Es geht darum, ob der Mensch immer rational, also überlegt,  handelt, und welche Strategien im Alltag beim Umgang oder beim Verhandeln mit anderen Menschen erfolgversprechend sind. Es werden einige interessante Beispiel genannt und Hinweise auf weiterführende Literatur gegeben.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch das Buch von Dan Ariely mit dem witzigen und vielsagenden Titel „Denken hilft zwar, nützt aber nichts“, das ich kürzlich gelesen habe. Eine Beschreibung dazu gibt es im üblichen Online-Buchladen.

Zum ganzen Artikel über die Spieltheorie …..

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FAZ: Steuerrecht überfordert die Finanzämter

Ein Artikel in der FAZ, schon vom 30.11.2009, aber sicher immer noch aktuell:

„Viele Finanzämter sehen sich nicht mehr in der Lage, das Steuerrecht anzuwenden. In Niedersachsen forderte ein Finanzamt Steuerpflichtige auf, Einspruch gegen die eigenen Bescheide einzulegen und ihre Steuerlast selbst auszurechnen. Auch in Nordrhein-Westfalen zeigt sich die Finanzverwaltung überfordert: Dort lässt man die Erklärungen einfach liegen.“

Auch unsere Erfahrung ist, zumindest  öfter als uns lieb ist, dass wir dem Finanzamt Hilfestellung bei der Anwendung und der Umsetzung des Steuerrechts geben müssen, und dass die Beamten ohne die Hilfe und die Vorarbeiten des Steuerberaters schlichtweg „absaufen“ würden. Leider ist das den Beamten nicht immer bewusst, so dass wir zusätzlich noch mit Hindernissen und manchmal auch als Schikane empfundenen Anforderungen seitens der Finanzämter zu kämpfen haben. Zum Glück ist das trotzdem eher die Ausnahme.

Zum gesamten interessanten Artikel der FAZ zum Thema „Überforderung der Finanzämter„.

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Schuldenuhr: Staatsschulden wachsen in 2010 um 4.481 Euro pro Sekunde !

 Eigentlich kaum vorstellbar, das ist ja wie ein Virus oder eine bakterielle Infektion, und wahrscheinlich ist es auch so was ähnliches. Der Bund der Steuerzahler hat ermittelt, dass sich in 2010 die Schulden des Staates um 4.481 Euro pro Sekunde vermehren.

Die Schulden des Bundes, der Länder und der Gemeinden wachsen und wachsen. Die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler beweist dies eindrucksvoll. Die Staatsschulden werden am Ende des Jahres 2010 die Höhe von knapp 1.800 Milliarden Euro erreicht haben. Zur Veranschaulichung dieser Zahl kann folgendes Beispiel dienen: Würden ab sofort keine Schulden mehr aufgenommen und würde die öffentliche Hand gesetzlich verpflichtet, jeden Monat eine Milliarde Euro an Schulden zu tilgen, so würde dieser Prozess rund 138 Jahre lang andauern müssen, um den Schuldenberg vollständig abzutragen. Am höchsten ist der Bund verschuldet; auf ihn entfallen 62 Prozent der Staatsschulden. Danach folgen die Länder mit 32 Prozent und die Schulden der Gemeinden schlagen mit 6 Prozent zu Buche.

Weitere Details gibt es hier auf der Webseite des Bundes der Steuerzahler.  Wer immer noch behauptet, der Staat habe kein Geld, oder der Staat habe ein Einnahmenproblem, der will entweder die Realität nicht zur Kenntnis nehmen, oder er sagt schlicht die Unwahrheit. Fakt ist, der Staat gibt seit -vielen- Jahren mehr Geld aus, als er und die Bürger sich leisten können. Jeder Unternehmer und jede Familie wäre schon längst Pleite bei so einer Vorgehensweise. Wir nehmen es dagegen hin, die Pleite auf unsere Kinder zu verschieben bzw. ihnen die Schulden zu hinterlassen.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Es ist nicht egal, mit wem Sie sich umgeben !

Warum Lachen ansteckend ist, so ist ein interessanter Artikel bei www.imgiff.com überschrieben. Es geht um die Wirkung der sogenanten „Spiegelneuronen“, die vereinfacht gesagt bewirken, dass man sich in andere Menschen hineinversetzen kann, und so von den Erfahrungen und Empfindungen anderer Menschen profitieren, oder auch bei deren Erfahrungen mitleiden kann.

Praktisch heisst das auch, dass es nicht egal ist, mit wem man sich den ganzen Tag beschäftigt, es wird in jedem Fall abfärben. Also geben Sie, was Sie Positives zu geben haben, und nehmen Sie von den anderen, was die zu geben haben.

Im Artikel heisst es:

  • Umgib dich mit produktiven Leuten
  • Mach´s den Besten nach
  • Mach andere fröhlich

Ich finde, da kann man immer mal wieder drüber nachdenken.

Zum Artikel bei „Spiegelneuronen: Warum Lachen ansteckend ist“ www.imgriff.com.

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