Klagen vor dem Finanzgericht lohnt sich ?!

Einer Pressemitteilung des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18.03.2010 ist zu entnehmen, dass sich Klagen beim Finanzgericht lohnen. Nahezu die Hälfte aller Klagen sei in 2009 ganz oder teilweise erfolgreich gewesen. Hinzu kommen nach Angabe des Gerichts die Fälle, in denen das Finanzamt nach Hinweis des Gerichts von sich aus den Steuerbescheid zugunsten der Steuerpflichtigen geändert hat, ohne dass es zu einer förmlichen Entscheidung gekommen ist, oder wo es zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen ist.

Das ist eine sehr erfreuliche Meldung, die allerdings auch zeigt, welch große Probleme die Finanzverwaltung bei der Anwendung des Rechts hat. Dies wiederum entspricht auch unserer täglichen Erfahrung, ist aber angesichts der ständig steigenden Änderungsgeschwindigkeit der Vorschriften weniger der Verwaltung als dem Gesetzgeber anzukreiden.

Übrigens, um eine Klage beim Finanzgericht einzulegen brauchen Sie keinen Fachanwalt für Steuerrecht oder einen anderen Rechtsanwalt. Insbesondere die Rechtsanwälte haben regelmäßig eher wenig mit Steuern zu tun, obwohl sie formell natürlich eine Klage einlegen könnten. Es ist aber, von einzelnen Fällen in denen es um Verfahrensrecht oder Strafrecht geht abgesehen, sinnvoller, die Klage durch den Steuerberater einlegen zu lassen. Näheres dazu auch auf unserer Webseite in der Rubrik „Klagen vor den Finanzgerichten„.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Erbschaftsteuer höher als das Erbe ?

Kann es sein, dass die Steuer auf ein Erbe höher ist als das Erbteil selbst, man also noch was draufzahlen muss ? Zunächst ist man geneigt zu sagen, das kann es nicht geben, aber wie die Praxis zeigt, ist die Finanzverwaltung hier gelegentlich anderer Meinung.

Ein Erblasser hatte ein Vermächtnis in Höhe von 500.000,– Euro bestimmt, dass seine Ehefrau auszahlen sollte. Tatsächlich war das Erbe gar nicht so groß, so dass der Vermächtnisnehmer letztlich nur 90.000,– Euro bekam, weil nicht mehr da war. Das Finanzamt ließ sich davon nicht beeindrucken und setzte Erbschaftsteuer auf 500.000,– Euro fest, in der Summe 143.492,– Euro, also mehr, als letztlich beim Vermächtnisnehmer angekommen war. Dieser hätte also im Ergebnis draufzahlen müssen.

Er legte natürlich Einspruch ein, und beantragte abweichende Steuerfestsetzung. Diese wurde aber abgelehnt, weil die Steuerfestsetzung formaljuristisch korrekt war. Dagegen klagte der Vermächtnisnehmer beim Finanzgericht Düsseldorf – und gewann.

Gut, dass es Steuerberater gibt, die nicht gleich klein beigeben, so dass letztlich ein Ergebnis, das jeder klar denkende Mensch für unbillig halten muss, verhindert werden kann. Unverständlich ist mir allerdings, dass das Finanzamt hier nicht im Vorfeld bereits einer sachgerechten Lösung zugestimmt hat.

Sicher ein Ausnahmefall, und zum Glück nicht die Regel, aber dann doch nach unserer Erfahrung so ungewöhnlich nicht.

Näheres zum Urteil des Finanzgerichts gibt es auf der Webseite des Finanzgerichts Düsseldorf.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

neue Rubrik: Erfahrungen mit der Finanzverwaltung

Wir haben eine neue Rubrik eingerichtet:

„Erfahrungen mit der Finanzverwaltung“

Hier wollen wir in loser Folge über positive und  negative, in jedem Fall aber über bemerkenswerte, Erfahrungen aus unsere täglichen Praxis als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Umgang mit der Finanzverwaltung berichten. Dabei sind manchmal erstaunliche, manchmal ärgerliche Erfahrungen, manchmal auch Erlebnisse, die zum Schmunzeln oder zum Lachen bringen. Auch über erfreuliche und bürgerfreundliche Erlebnisse und Entscheidungen, zB. in Einspruchsverfahren, wollen wir berichten, wir wollen schließlich fair bleiben, und vielleicht können wir ja auch das ein oder andere Zeichen setzen, mit positiven Beispielen aus der Welt der Behörden.

In erster Linie werden das Erfahrungen mit den Finanzämtern in unserer Region sein, also dem Finanzamt Aschaffenburg, dem Finanzamt Obernburg und Amorbach, dem Finanzamt Lohr und dem Finanzamt Marktheidenfeld. Weitere Erfahrungen betreffen aber auch Finanzämter wie Offenbach, Darmstadt, Frankfurt, Hanau, Dieburg, Würzburg, Hofheim, Wiesbaden, Walldürn und  andere überregionale Finanzämter, insbesondere aus der Region Rhein-Main.

Ausserdem wollen wir über bemerkenswerte Urteile von Finanzgerichten berichten, die unverständliche Vorgehensweisen der Finanzverwaltung – glücklicherweise – gelegentlich wieder geraderücken.  Manchmal muss der Rechtsstaat eben auch erkämpft oder verteidigt werden.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Meldung zur Künstlersozialkasse online möglich

Künftig ist es möglich, die Meldung der Künstlersozialabgabe über das Onlineformular der KSK elektronisch zu erstellen und online zu übermitteln. Das gilt für die Jahresmeldung, die bis zum 31.03. der Folgejahres der KSK vorliegen muss, als auch für den sog. “ Anmelde- und Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabepflicht nach dem KSVG“.

Die Formulare kann man im Formularcenter der KSK unter www.kuenstlersozialkasse. de downloaden oder ausfüllen. Zur Online-Übertragung ist allerdings eine Signaturkarte notwendig. Diese bekommen Sie im Zweifel bei Ihrem Steuerberater. Näheres dazu hier in unserem Kanzleiblog zur Smartcard mit Signatur von der DATEV.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Offenlegung von Jahresabschlüssen

Das Bundesamt für Justiz hat in den letzten Wochen wieder die Unternehmen angeschrieben, wenn der Jahresabschluss noch nicht im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht ist. Angedroht wird ein Bußgeld in Höhe von mindestens 2.500 Euro, es wird eine Frist zur Nachholung der Einreichung und Veröffentlichung von 6 Wochen gesetzt. Holt man die Veröffentlichung innerhalb dieser Zeit nach, fällt nur die Verwaltungsgebühr für das Mahnverfahren in Höhe von 53,50 Euro an. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang nach HGB. Es bestehen Gestaltungs- und Darstellungswahlrechte, zu deren richtiger Ausübung aber Beratung notwendig ist.

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Steuerberaterverband fordert Wiederzulassung der Abziehbarkeit von privaten Steuerberatungskosten

Mein Kollege Frank Rösner weist in seinem Blog darauf hin, dass der Deutsche Steuerberaterverband sich nach wie vor für die Abziehbarkeit der Steuerberatungskosten einsetzt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem kürzlichen Urteil entschieden, dass eine Abziehbarkeit nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten sei.

Der BFH hat bereits in der Vergangenheit dem Steuergesetzgeber sehr weite Regelungsbefugnisse eingeräumt, wogegen das Bundesverfassungsgericht  dies gelegentlich schon strenger beurteilt hat. Möglicherweise wird auch hier das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber die Grenzen aufzeigen müssen. Übrigens haben bei der damaligen Abstimmung über das Gesetz im Bundestag alle Parteien den Sinn der Abschaffung bezweifelt, nachzulesen im Protokoll der damaligen Sitzung, aber dann haben die damaligen Regierungsparteien letztlich doch dem gesamten Gesetzespaket zugestimmt, wohl alle im Grunde alle gegen besseres Wissen. Dass man sich jetzt so schwer tut, das zu korrigieren, kann wohl nur mit der Haushaltslage zu tun haben.

Ich meine, wenn der Staat seinen Bürgern zumutet, ein so kompliziertes Steuerrecht zu haben, dass selbst ein Privatmann ohne Steuerberater nicht mehr klarkommt, dann muss er diese zwangsläufigen Kosten auch zum Abzug zulassen. Ansonsten werden Einkommensteile besteuert, die gar nicht mehr zur Verfügung stehen, weil sie bereits ausgegeben werden mussten. Das wiederum verstößt gegen das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.

Weitere Infos zum Thema Steuerberatungskosten und zum Standpunkt des Steuerberaterverbands … 

Übrigens haben die Steuerberater selbst nur ein relativ geringes eigenes Interesse an der Angelegenheit, wie bisweilen unterstellt wird, weil die sog. privaten Steuerberatungskosten in der Regel nur einen geringen Anteil an den gesamten Honorareinnahmen haben.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Merkblatt zur Mini-GmbH und Hinweise zur Gründung

Wie gründe ich eine Mini-GmbH, also eine Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt), was muss ich beachten ? Dazu gibt es bei der IHK Berlin ein kostenloses Merkblatt zur Unternehmergesellschaft, und bei www.mittelstanddirekt.de Hinweise zur Gründung der UG und zum Inhalt des Merkblatts zur Mini-GmbH.

Auch wir haben im Blog bereits mehrfach zum Thema Mini-GmbH bzw. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) geschrieben.  Ausserdem gibt es auf unserer Webseite weitere Infos und weiterführende Links zum Thema Mini-GmbH oder UG (haftungsbeschränkt).  (Wer ist eigentlich auf diese blöde Bezeichnung gekommen ? 🙂 )

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Mehr Aufträge, mehr Umsatz, aber wie ?

Eine Erfahrung, die man leider nur allzu oft macht: Man möchte eigentlich etwas kaufen, oder eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, es wird einem aber unnötig schwer gemacht.

Über solche Erfahrungen, und was man als Unternehmer oder Selbständiger daraus lernen kann, berichtet Gitte Härter von www.unternehmenskick.de in einem interessanten Artikel. Es kann doch so einfach sein, wenn man es richtig macht, oder … ? 🙂

Zum Artikel …..

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So wird eine Auskunft vom Finanzamt verbindlich

Ein Beitrag bei www.mittelstanddirekt.de beschäftigt sich mit dem Thema, wie bekomme ich eine Auskunft vom Finanzamt, die für mich und das Finanzamt bindend ist, auf die ich mich also verlassen kann. Das ist nämlich gar nicht so einfach. Die Regeln werden in Kurzform im Artikel zum Thema „verbindliche Auskunft vom Finanzamt“ dargestellt.

Dazu noch ein paar Anmerkungen aus unserer täglichen Praxis als Steuerberater.

Man liest häufig bei irgendwelchen Zweifelsfragen oder Gestaltungstipps, man müsse oder solle einzelne Fragen am besten mit dem Finanzamt vor Ort klären. Übersehen wird, dass das praktisch gar nicht so einfach ist. Denn: Auskünfte vom Finanzamt, schriftlich oder mündlich, sind zunächst lediglich eine unverbindliche Meinungsäusserung des Sachbearbeiters, ohne rechtliche Qualität. Wenn der nächste Sachbearbeiter oder ein Vorgesetzter den Sachverhalt anders beurteilt, steht einer Änderung der Steuer, auch rückwirkend, nichts im Wege.

Es gibt davon nur zwei Ausnahmen: eine sog. verbindliche Auskunft, oder ein Antrag auf verbindliche Beurteilung im Rahmen einer Betriebsprüfung.

Die verbindliche Auskunft ist an erhebliche formelle und fachliche Voraussetzungen gebunden, in der Regel ohne Steuerberater gar nicht zu machen. Ausserdem kostet sie Geld beim Finanzamt, und zwar auch bei einer negativen Beurteilung. Nach unserer Erfahrung neigen die Ämter dazu, formell die Auskunft abzulehnen, und dann eine, jedoch unverbindliche, Meinung zu äussern. Oder es wird – sicherheitshalber – eine sehr restriktive, also für den Steuerpflichtigen ungünstige, Auffassung vertreten, die einen dann oft auch nicht weiterbringt.

Praktisch sind also solche Auskünfte oder auch Zusagen für eine bestimmte Beurteilung die Ausnahme, das Amt wird sich in der Regel nicht binden und sich alles offen halten. Bedauerlich, aber tägliche Realität, auf die man sich einstellen muss.

Trotzdem kann man damit umgehen, und ein erfahrener Steuerberater wird dabei hilfreich sein.

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Die Spieltheorie im Alltag

Bei Roland Kopp-Wichmann im Persönlichkeits-Blog habe ich einen interessanten Artikel zum Thema Spieltheorie gefunden. Es geht darum, ob der Mensch immer rational, also überlegt,  handelt, und welche Strategien im Alltag beim Umgang oder beim Verhandeln mit anderen Menschen erfolgversprechend sind. Es werden einige interessante Beispiel genannt und Hinweise auf weiterführende Literatur gegeben.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch das Buch von Dan Ariely mit dem witzigen und vielsagenden Titel „Denken hilft zwar, nützt aber nichts“, das ich kürzlich gelesen habe. Eine Beschreibung dazu gibt es im üblichen Online-Buchladen.

Zum ganzen Artikel über die Spieltheorie …..

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de