Steuerberater – Experten, die sich lohnen

Unter dieser Überschrift läuft eine wie ich finde ansprechende Informationskampagne der Steuerberaterkammern Berlin und Brandenburg. Besonders gefallen mir die etwas provokanten Plakate. Hier eine Auswahl:

Auch wenn das Thema Steuern für Viele nicht zum Lachen ist, man sollte sich doch seinen Humor nicht nehmen lassen.

Weitere Infos zur Kampagen und zum Beruf, der Tätigkeit und den Leistungen eines Steuerberaters gibt es auf der Webseite www.expertendiesichlohnen.de .

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Änderungen für Kapitalanleger durch das Jahressteuergesetz 2010

Bei www.steuertipps.de gibt es Hinweise zu den Änderungen aufgrund des aktuellen Jahressteuergesetzes, soweit sie für Kapitalanleger von Bedeutung sind. Die meisten der Änderungen sollen ab 2011 gelten, allerdings nicht alle.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Weihnachtsfeier: Damit der Fiskus nicht mitfeiert

Was bei einer Weihnachtsfeier zu beachten ist, damit der Fiskus nicht das größte Geschenk bekommt, ist aus aktuellem Anlass hier bei www.steuertipps.de zu lesen. Für den Steuerlaien sicher erstaunlich, was alles zu beachten ist, und wo ein Lohnsteuerprüfer angreifen kann und Lohnsteuer kassieren möchte.

Weitere Infos zum Thema Weihnachtsfeier und allgemein Betriebsfeiern hier bei www.steuertipps.de .

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Ein Berufsmusiker kann Kosten für ein häusliches Übungszimmer in voller Höhe absetzen

Interessant für Musiker und Künstler:

Ein aktuelles Urteil des des Finanzgerichts Köln besagt, dass ein Berufsmusiker die Kosten für ein häusliches Übungszimmer ohne Begrenzung abziehen kann (FG Köln AZ 9 K 3882/09 v. 13.10.2010). Es handelt sich bei einem Übungszimmer nicht um ein typisches häusliches Arbeitszimmer, in dem überwiegend typische Verwaltungs- oder Vorbereitungstätigkeiten ausgeführt werden.

Das gilt natürlich erst Recht für einen Proberaum oder  einen Unterrichtsraum. Das Finanzamt hatte die Auffassung vertreten, es handele sich um ein solches „häusliches Arbeitszimmer“, was zur Folge hatte, dass zunächst ab 2007 überhaupt keine Kosten mehr absetzbar waren. Durch das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Arbeitszimmer wären wieder 1.250,– Euro p.a. absetzbar.

Aufgrund der Rechtsauffassung  des Finanzgerichts entfällt diese Höchstbegrenzung jetzt auch. Einen Haken hat das Ganze aber noch. Das Finanzgericht hat Revision zugelassen, es steht also zu befürchten, dass erst der Bundesfinanzhof endgültige Klarheit schafft. Bis dahin bleibt eine Rechtsunsicherheit und ein Risiko bestehen.

In der Praxis haben die Finanzämter nach unserer Erfahrung bereits bisher zumindest einen Probe- und Aufnahmeraum akzeptiert, und zwar auch dann, wenn er in der eigenen Wohnung gelegen ist, zumindest wenn man die entsprechende Nutzung  zB. mit Fotos glaubhaft gemacht hat.

Es bleibt abzuwarten, was der BFH zu dem Urteilsfall sagt. Entscheidend sind natürlich immer die Umstände des Einzelfalls und die entsprechende Darlegung gegenüber dem Finanzamt.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Das Bundesfinanzministerium nimmt Stellung zur Absetzbarkeit von Kosten für ein Arbeitszimmer

Das Bundesfinanzministerium (BMF) nimmt in einer Pressemitteilung vom 04.08.2010 Stellung zu Konsequenzen und zur weiteren Vorgehensweise wegen des des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in der Frage der Absetzbarkeit von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer. Die Pressemitteilung des BMF kann man zB. hier bei DATEV nachlesen.

Eine Pressemitteilung des BVerfG zum Urteil gibt es ebenfalls bei DATEV.

Das Urteil  ist erfreulich und bestätigt die Linie des BVerfG, das sog. objektive Nettoprinzip durchzusetzen. Das bedeutet, dass nur das Einkommen der Besteuerung unterliegen kann, das tatsächlich nach Abzug der notwendigen Kosten auch übrig bleibt. Fiskalische oder andere Überlegungen müssen sich daran orientieren.

Im Fall der Kosten für ein Arbeitszimmer war dieses Pribzip verletzt, weil Kosten, deren berufliche Veranlassung gar nicht streitig war, aufgrund einer gesetzlichen Regelung nicht zum Abzug zugelassen waren. Dies ist nicht zulässig, ähnlich wie es bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte auch der Fall war.

Interessant und erfreulich ist, dass das BVerfG der steuerrechtlichen Definition, oder besser „Konstruktion“, des sog. „qualitativen Mittelpunkts“ der Tätigkeit  eine Absage erteilt hat. Diese Konstruktion ist für steuerjuristische Laien kaum nachzuvollziehen, ich habe in der Praxis beim Versuch, das zu erklären, immer wieder Unverständnis festgestellt.

Bemerkenswert ist auch, dass die entsprechende Steuerbescheide nur geändert werden, wenn entweder ein Einspruch bereits eingelegt war, oder das wenn Finanzamt den Bescheid unter „Vorläufigkeitsvermerk“ gestellt hat. Wer also bisher ggf. keine Kosten angesetzt hat, weil er die Gesetzeslage akzeptiert hat, schaut möglicherweise in die Röhre.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Bürokratieabbau: 1.351 amtliche Anwendungsschreiben des Finanzministeriums bleiben in Kraft !

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat, zum Bürokratieabbau, einen Erlass herausgegeben, um die Vielzahl der kursierenden Anwendungsschreiben zu einzelnen Sachverhalten oder Vorschriften zu begrenzen. Damit sind jetzt „nur“ noch 1.351 Anwendungsschreiben des BMF in Kraft. Die sogenannte „Positivliste“, also nur die Auflistung der noch gültigen Scheiben, umfasst 108 (!) Seiten.

Einschränkend ist aber anzumerken:

Der Wegfall der Schreiben gilt nur für Sachverhalte, die nach dem 31.12.2008 verwirklicht sind, für die Zeit vorher müssen die übrigen Schreiben also noch angewendet werden.

Ausserdem kommen zu den 1.351 Schreiben des BMF noch unzählige Schreiben der Oberfinanzdirektionen (OFD) der  Länder hinzu.

Es bleibt also schwierig, und der Wegfall der Schreiben ist eher ein Tropfen auf den heissen Stein.

Und noch eine Überlegung:

Die Schreiben sind  für die Finanzbeamten grundsätzlich bindend. Das setzt aber voraus, dass der Beamte sie auch kennt, was nach unserer Erfahrung, besonders bei den Bürger entlastenden Schreiben, keineswegs sicher ist. Es kommt häufig vor, dass wir die Verwaltung auf entsprechende Schreiben hinweisen, im Einzelfall sogar zur Verfügung stellen müssen.

Manchmal ist es natürlich auch günstiger für den Steuerbürger, wenn der Beamte ein an sich anzuwendendes Schreiben der vorgesetzten Behörde nicht kennt. Aber auch darauf können Sie sich nicht verlassen, selbst wenn das Schreiben noch so alt oder abwegig ist.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Was muss ich als Unternehmer drauf haben, oder doch nicht ?

Ein sehr interessanter Gastbeitrag von Professor Günter Faltin bei www.karrierebibel.de . Es geht darum, was man als Unternehmer oder Existenzgründer alles können und wissen sollte, um sich erfolgreich selbständig zu machen.

Faltin bezweifelt, dass die üblicherweise geforderten Eigenschaften tatsächlich überhaupt in einer Person vorliegen können. Er plädiert vielmehr für Arbeitsteilung in vielen Bereichen, zB. im betriebswirtschaftlichen oder rechtlichen Bereich.

Ein sehr hilfreicher Denkansatz, wie ich finde, jeder macht das, was er am besten kann, und bedient sich ansonsten der Hilfe kompetenter Fachleute. Wichtig ist dabei, dass diese Fachleute keine Theoretiker oder Schreibtischtäter sind, sondern wissen, wie ein Betrieb funktioniert.

Faltin zitiert die Body-Shop Gründerin Roddick mit dem Satz:

„Wäre ich auf eine Business School gegangen,
hätte ich das Unternehmen nie gegründet. “

Zum Artikel bei www.karierebibel.de  mit weiteren Infos zum Autor Günter Faltin, der auch andere interessante Publikationen zum Thema Existenzgründer und Unternehmer verfasst hat, geht es hier.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

„Handwerker-Knigge“ zum Download

Bei www.business-wissen.de gibt es eine Broschüre mit dem Titel „Handwerker-Knigge“ zum Download.  Sicher ganz hilfreiche Hinweise aus Kundensicht, mit Anregungen, was man besser machen könnte, um zufriedene Kunden, und damit Weiterempfehler, zu haben, zu bekommen und zu behalten.

Und wenn man schon alles richtig macht, kann man die Broschüre ja weitergeben … 🙂

Die Inhalte der Broschüre:

  • Kundentypen: Mit welchen Kunden muss ich rechnen?
  • Grundsätzliches zum richtigen Verhalten beim Kunden
  • Reklamationen als Chance nutzen
  • Maßnahmen zur Kundenbindung und Kundengewinnung

Sicher nicht umwerfend neu, aber immer wieder überlegenswert.

Direkt zum Download der Broschüre „Handwerker-Knigge“ geht es hier.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Selbstanzeige ? Bundesregierung kauft weitere Steuersünder-CD

Die Bundesregierung hat eine weitere CD mit Daten von potentiellen Steuersündern gekauft, (siehe zB. Artikel im Manager-Magazin). Man kann zur juristischen Beurteilung eines Kaufs von unrechtmäßig erworbenen Daten stehen wie man will. Im Einzelfall müssen sich möglicherweise Betroffene sich aber doch Gedanken machen, ob der Weg einer Selbstanzeige gegangen werden soll.

Interessant ist auch, dass sich jetzt herausstellt, dass die entsprechenden Depots unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten doch eher schwach abschneiden, weil vergleichweise viele und hohe Gebühren berechnet wurden.

Interessante Infos und Erkenntnisse dazu im Artikel der Wirtschaftswoche zum Thema Steuerhinterziehung und Selbstanzeige.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Wie sehen Ihre Schufa-Daten aus ?

Es gibt seit neuestem die Möglichkeit, kostenlos bei der Schufa seine Daten abzufragen. Dazu muss ein schriftlicher Antrag bei der Schufa gestellt werden. Das dazu notwendige Formular gibt es auf der Webseite der Schufa. Ausserdem ist es möglich, die Daten online abzufragen. Dies ist regelmäßig, auch mehrmals hintereinander möglich, kostet allerdings dann einmalig 18,50 € zur Registrierung eines unbefristeten Online-Zugangs.

Das ist sicherlich für jeden Unternehmer mal interessant, was da bei der Schufa gespeichert ist. Ggf. kann man über seine Hausbank auch darauf hinwirken, alte oder unzutreffende Einträge zu beseitigen.

Das Formular der Schufa gibt es hier zum Download.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de