Überlegungen zur einheitlichen Steuer-Identifikationsnummer

Vor einigen Wochen wurde die neue Steuer-Identifikationsnummer verschickt. Jeder Bürger erhält damit eine unveränderliche Nummer, die er buchstäblich von der Wiege bis zu Bahre beibehält, und durch die er künftig bei Ämtern eindeutig identifiziert und zugeordnet werden kann. Für Datenschützer ist das schon immer eine Horrorvorstellung und ein Alptraum gewesen, wogegen die Behörden schon immer davon geträumt haben, auf Knopfdruck Daten und Informationen über jeden Bürger abrufen zu können, ohne durch lästige Namensgleichheiten und andere Unzulänglichkeiten behindert zu werden.

Infos des Bundeszentralamts für Steuern zur Steuer-ID-Nummer gibt es hier. Meines Erachtens werden die Gefahren einer solchen einheitlichen Zugriffsnummer in diesen Infos jedoch nur sehr oberflächlich angesprochen.

Ein Musterprotestschreiben gegen die Zuteilung der Nummer gibt es hier, von der humanistischen Union, die inzwischen auch ein Musterverfahren angestrengt hat.

Infos, die sich auch mit kritischen Fragen auseindersetzen und auf die möglichen Gefahren hinweisen, gibt es bei Focus Online, bei Heise Online, und bei Zeit Online, um nur einige zu nennen.

Ich persönlich sehe insbesondere eine Gefahr, wenn kommerzielle Firmen, die „freiwillige“ Angabe der Nummer verlangen oder erwarten. Dann wird es nämlich möglich, alle bei verschiedenen Firmen gespeicherten Daten zusammenzuführen, und ein Profil von jedem Bürger zu erstellen. Natürlich sind auch staatliche Stellen davor nicht gefeit, obwohl es im Moment nur zu den gesetzlich bestimmten Zwecken verwendet werden soll. Aber wer soll gegen Google in USA oder sonstwo auf der Welt vorgehen, wenn die die Angabe irgendwann haben wollen ? Meines Erachtens ist ein Missbrauch auf Dauer höchst wahrscheinlich, und auch auf Dauer nicht wirksam zu verhindern oder zu kontrollieren.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

weitere Infos zur Abgeltungsteuer

Der Steuerrechtblog befasst sich mit Einzelheiten und Fragen der Abgeltungsteuer in diesem lesenswerten Beitrag.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Der Deutsche Steuerberaterverband kritisiert unausgewogenen Bürokratieabbau

Der neue Vorstoß der Bundesregierung zum Abbau von Bürokratie belastet die Unternehmen. Zu diesem Urteil kommt der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) in seiner Eingabe zum Regierungsentwurf zum Steuerbürokratieabbaugesetz. Zwar begrüßt der DStV die Zielrichtung des Entwurfs, die elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen und Finanzbehörden zu fördern. Für falsch hält er jedoch den Weg, die elektronische Datenübermittlung zwingend vorzuschreiben.

Für Unternehmen kann es vorteilhaft sein, Daten, die in elektronischer Form vorliegen, in dieser Form dem Finanzamt zuzuleiten. Die Verpflichtung hierzu führt jedoch nicht zu einer Erleichterung, auch wenn die Bundesregierung dies in der Begründung des Gesetzes so darstellt.

Das geplante Gesetz ist unausgewogen, weil es den Unternehmen lediglich neue Pflichten auferlegt, ohne sie entsprechend zu entlasten. So fehlt im Entwurf nach Auffassung des DStV, dass auf Steuererklärungen, die elektronisch übermittelt werden, auch ein elektronisch auswertbarer Steuerbescheid folgen muss, und zwar im gleichen Detaillierungsgrad wie die zu übertragenen Bilanz- und Erklärungsdaten. Nur so wird eine Verwaltungsvereinfachung auf beiden Seiten wirklich erreicht. Durch diesen Vorteil würde sich die Quote der elektronisch übermittelten Daten erhöhen. Eine gesetzliche Verpflichtung, der man nur durch Härtefallregelungen mit erneutem bürokratischem Aufwand entgehen kann, wäre dann nicht mehr erforderlich.

Für mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar hält der DStV auch, dass die Finanzverwaltung bestimmen kann, wie detailliert Bilanzdaten übertragen werden müssen. Im Handelsrecht hat es sich bewährt, den Mindestumfang von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gesetzlich zu regeln. Dies sollte auch im Steuerrecht so geschehen.

Der DStV wird seine Positionen am 8. Oktober in der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags vertreten.

Anmerkung:

Der Steuerberaterverband kritisiert meines Erachtens mit Recht, dass die geplanten und vorgeschlagenen Massnahmen der Bundesregierung zum sog. Bürokratieabbau in erster Linie dazu dienen, die Abläufe in der Bürokratie auf EDV umzustellen und damit mit weniger Personaleinsatz weniger Kosten zu verursachen. Das bedeutet aber im Ergebnis, gleiche Bürokratie mit weniger Kosten, oder mehr Bürokratie zu gleichen Kosten. Dies soll offensichtlich damit erreicht werden, dass den Steuerbürgern mehr Pflichten, auch abwicklungstechnischer Art, auferlegt werden, ein Trend, der schon seit Jahren insb. im Bereich der Unternehmensbesteuerung sowie bei Buchhaltung, Bilanzierung und Steuererklärung, erkennbar ist. Mit Bürokratieabbau hat das nichts zu tun.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Steuerberaterverbands v. 07.10.2008 P21/08

Infos und Tipps zur Abgeltungsteuer

Ein Artikel der Wirtschaftswoche gibt interessante Infos und Tipps zur Abgeltungsteuer. Das ganze Thema zunächst simpel, im Detail jedoch eine recht komplizierte Materie. Es gibt durchaus einiges an Handlungsbedarf und auch Handlungsmöglichkeiten. Nähere Infos im Artikel der Wirtschaftswoche.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Infos zur Abgeltungsteuer

Lesenswerte Informationen und verständliche Antworten auf Fragen zur Abgeltungsteuer gibt es auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Die Entfernungspauschale ist keine Subvention !

Der Bund der Steuerzahler führt ein Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zur Frage der Rechtmäßigkeit der Abschaffung der sog. Entfernungspauschale. Das Verfahren wird jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht behandelt, nachdem der BFH bereits klargestellt hat, dass es sich entgegen der Auffassung von einigen Politikern und auch der in den Medien gelegentlioch vertretenen Meinung nicht um eine Subvention handelt. Vielmehr liegen Kosten vor, die notwendigerweise aufgewendet werden müssen, um Einkommen zu erzielen. Da diese Kosten aus dem erzielten Einkommen auch gezahlt werden müssen, stehen diese Beträge zur Besteuerung nicht mehr zur Verfügung, sie sind ja bereits ausgegeben. Also muß das der Besteuerung zu unterwerfende Einkommen entsprechend gemindert werden.

Weitere Infos zum Verfahren und den Argumenten des Bundes der Steuerzahler auf dessen Webseite www.steuerzahler.de und im Steuerrechtblog.

Ich meine, die Argumente des Bundes der Steuerzahler sind zutreffend. Die Gegenmeinung, wonach die Kosten, die entstehen, um vom Wohnort zum Arbeitsplatz zu kommen, Privatsache seien, verstößt gegen elementare Grundprinzipien des deutschen Steuersystems, so z.B. gegen das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.

Man darf gespannt sein, wie das Bundesverfassungsgericht die Angelegenheit  beurteilt. Die Entscheidung wird noch (!) in diesem Jahr erwartet.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Steuern: Fragen und Antworten für Gründer und Unternehmer

Eine ganz brauchbare und hilfreiche Zusammenstellung mit Fragen und Antworten für Existenzgründer und Unternehmer gibt es auf der Webseite www.foerderland.de. Es gibt ausserdem unter derkurz gefasste und verständliche Erläuterungen zu den einzelnen Steuerarten, zu Melde- und Abgabepflichten, Abgaben für Mitarbeiter, Kfz/Dienstwagen, sowie Erläuterungen zur Abgeltungsteuer.

Auf weiteren Seiten gibt es weitere Infos und Erläuterungen sowie praktische Anleitungen zu Themen wie Businessplan, Finanzierung, Fördermittel etc.. Insgesamt eine hilfreiche Quelle für Infos zur Unternehmensgründung und – führung.

Insgesamt eine informative und hilfreiche Webseite für Existenzgründer und Unternehmer mit Themen nicht nur zu Steuern.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Viele Rentner müssen seit 2005 Steuern zahlen – und wissen es nicht !

Aufgrund der Änderung der Besteuerung der Renten müssen viele Rentner seit 2005 wieder Steuern zahlen, und wissen es nicht ! Mit der Einführung der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer wird es möglich werden, die Daten der Rentenversicherung mit den Daten des Finanzamts abzugleichen. Es werden dann voraussichtlich einige Rentner überraschend Post vom Fiskus bekommen.

Weitere Infos und Handlungsempfehlungen gibt es in einem informativen Artikel bei www.steuertipps.de.

Übrigens eine von vielen, wohl von den Bürgern noch nicht so richtig erkannte Folgewirkungen der neuen Steuernummer.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Überlegungen zur Preisgestaltung – Ist billig sinnvoll ?

Billig macht mir Angst ! So ist ein Artikel überschrieben, der sich mit dem Thema Preisgestaltung und der damit verbundenen Wahrnehmung beim Kunden beschäftigt. Interessante Überlegungen, finde ich, die allerdings nicht ohne weiteres zu verallgemeinern sind und stark von der persönlichen Zielgruppe abhängen. Trotzdem ist die generelle Frage, gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen, immer wieder zu stellen: Mache ich Preiskonkurrenz, oder verlege ich den Wettbewerb auf andere Gebiete ? Dabei ist auch zu bedenken, dass in aller Regel ein Wettbewerb über den Preis nur über entsprechende Absatzmengen zum Erfolg führen kann. Diese Mengen sind allerdings in vielen Fällen von kleinen und mittleren Unternehmen gar nicht zu bewältigen, und auch vom Markt gar nicht umzusetzen.

Weitere Überlegungen im lesenswerten Artikel bei www.unternehmenskick.de .

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Wie hoch wird voraussichtlich meine Rente sein ?

Diese Frage könnn Sie mit dem Rentenschätzer bei der DWS überschlägig beantworten. Die Antwort ist hilfreich bei der Beantwortung der Fragen, ob und wieviel man zusätzlich noch zurücklegen sollte, um später einen einigermassen komfortablen Lebensabend zu geniessen. Eine hilfreiche Ergänzung zu dem bereits vorgestellten Tool zur Ermittlung von privaten Sparbeiträgen.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de