Was tun, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht ?

Die Steuerfahndung kann bei jedem vor der Tür stehen. Dazu müssen Sie kein Konto in Luxemburg oder eine Stiftung in Liechtenstein haben. Es reicht, wenn einer Ihrer Geschäftspartner steuerlich auffällig geworden ist.

Pro Jahr werden ca. 50.000 Betriebe durchsucht. Wie so etwas vor sich gehen kann und wie man sich am besten verhält, steht in einem interessanten Artikel bei Impulse Online.

Ausserdem gibt es, ebenfalls bei Impulse Online, eine Checkliste für das Verhalten bei einer Durchsuchung durch die Steuerfahndung, verfasst von der bekannten Steuerstrafanwältin Alexandra Mack.

Es schadet sicher nicht, sich über das empfohlene Verhalten zu informieren. Eine Durchsuchung kann erhebliche negative Auswirkungen auf die betrieblichen Abläufe haben. Ob Sie dabei ein reines steuerliches Gewissen haben, spielt hier keine Rolle. Die Fahndungsbeamten nehmen darauf erfahrungsgemäß keine Rücksicht. Umso wichtiger ist es, zu wissen, wie man sich am besten verhält.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Mehr Bürokratie durch Erbschaftsteuerreform

Um zu vermeiden, dass neue Vorschriften neue Bürokratie schaffen, gibt es den Nationalen Normenkontrollrat. Wußte ich auch nicht. Der soll Gesetzesvorhaben vor der Verabschiedung prüfen und Hinweise geben. Das funktioniert natürlich nur, wenn den Hinweisen auch Gehör geschenkt wird.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt sich am Beispiel der Erbschaftsteuerreform, zu der der Rat Folgendes bemerkt:

„Insgesamt hat der Rat den Eindruck, dass bei der Erarbeitung der Konzeption des Gesetzentwurfs die Frage der damit verbundenen bürokratischen Belastung keine angemessene Rolle gespielt hat. ….

Nach Einschätzung des BMF (Anm.: BMF = Bundesfinanzministerium) führt der Gesetzentwurf zu jährlichen Bürokratiekosten für die Wirtschaft in Höhe von rund 4,8 Mio. Euro. Der Rat hat Zweifel, ob die bürokratische Belastung damit zutreffend wiedergegeben wird. …..“

Der Rat nennt dann einige Beispiele, in denen er erheblich größere Kosten schätzt, als sie vom BMF angenommen werden. Ein Beispiel sei stellvertretend herausgegriffen:

„Außerdem dürfte die Bestimmung des Ertragswertes bei gewerblichen und landwirtschaftlichen Unternehmen ( § 12 ErbStG i.V.m. §§ 109, 162 BewG) in vielen Fällen den vom BMF zugrunde gelegten Zeitaufwand von 64 bzw. 62 Minuten deutlich überschreiten. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Bürokratiekosten. So würde sich bei Ansatz von durchschnittlich 10 Stunden pro Unternehmensbewertung – etwas mehr als ein Arbeitstag – die Belastung durch diese Informationspflichten von 536 Tsd. Euro auf 5,13 Mio Euro erhöhen.“

Anmerkung: In 64 Minuten kann ein Finanzbeamter eine Unternehmensbewertung nicht einmal prüfen, selbst dann nicht, wenn sie von einem Steuerberater bereits im Detail vorbearbeitet ist.

Leider hat die Bundesregierung bzw. das Bundesfinanzministerium auf die Bedenken des Nationalen Normenkontrollrates lapidar mit den sinngemäßen Worten reagiert, man bleibe bei den vorgenommenen Berechnungen.

Man wundert sich doch, mit was für weltfremden Annahmen solche Gesetze durch die Minsterialbürokratie vorbereitet, und am Ende durch die Parlamentarier abgesgnet werden.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Quelle: Kölner Steuerdialog 3/2008 S. 15921
und BR-Drucksache zu Drucks. 4/08 v. 23.01.2008

Phobie gegen amtliche Schreiben schützt nicht vor den Folgen einer Fristversäumnis

Auch nicht schlecht: Ein Steuerpflichtiger hatte eine Rechtsbehelfsfrist versäumt und wollte sich nun damit entschuldigen, er habe eine Phobie gegen amtliche Schreiben, so also auch gegen Schreiben des Finanzamts. Ihm seien dadurch bereits erhebliche Nachteile entstanden, er sei auch bereits in psychologischer Behandlung deswegen gewesen, allerdings offensichtlich bisher ohne Erfolg. Er habe panische Angst vor dem Inhalt der amtlichen Schreiben und habe sie deshalb schon häufig nicht geöffnet, sondern liegen gelassen oder entsorgt.

Ein Einspruch hatte keinen Erfolg, deswegen wurde das Finanzgericht angerufen, welches allerdings die Klage ebenfalls abwies (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, AZ 1 K 252/07 v. 23.04.2008).

Man kann daraus lernen, dass die Berufung auf, menschlich ja vielleicht nachvollziehbare, persönliche Schwächen, oder auch eine gut ausgedachte Begründung, vor dem Finanzgericht nicht unbedingt weiterhelfen.

Also, schicken Sie solche amtlichen Schreiben lieber sofort zur Prüfung an Ihren Steuerberater (wenn es sein muß auch ungeöffnet :-)).

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Die EKS-Erfolgsstrategie

Im Toolblog hat Stephan List eine sehenswerte Präsentation der EKS-Erfolgsstrategie von Wolfgang Mewes eingestellt. Die Strategie analysiert die Zielgruppe und identifiziert deren Engpass, auf den sich das Angebot des Unternehmens konzentrieren sollte. Deshalb EngpassKonzentrierte Strategie.

Weitere Infos zu dieser Strategie gibt es ebenfalls im Toolblog, mit Verweisen auf weitere Infos im Netz.

Zur Präsentation geht es hier.

Ich finde, die EKS ist ein interessanter Denkansatz zur strategischen Ausrichtung des eigenen Unternehmens.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

So honorieren Sie Spitzenleistungen Ihrer Mitarbeiter

Mit zusätzlichen Leistungsanreizen, neudeutsch auch Incentives genannt, belohnen Unternehmen und Firmenchefs Ihre Topmitarbeiter. Nachfolgend nennen wir Ihnen einige Beispiele und sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Die neue Pauschalierungsmöglichkeit des § 37b EStG

Um einzelne Mitarbeiter zu belohnen und besondere Leistungen zu honorieren lassen sich Geld- oder Sachprämien, Veranstaltungen oder Reisen gewähren. Bisher mussten die Empfänger diese sog. Incentives (auf Deutsch: Anreize) versteuern. Die erhoffte Motivationsförderung wurde so in vielen Fällen wieder zunichte gemacht. Eine neue gesetzliche Pauschalierungsmöglichkeit gem. § 37b Einkommensteuergesetz (EStG) hilft, die Besteuerung beim Empfänger in den meisten Fällen zu vermeiden. Die Sozialversicherungspflicht bleibt allerdings bestehen. Trotzdem ergibt sich in den meisten Fällen ein deutlicher Vorteil für den Arbeitnehmer, es verbleibt mehr netto, bei gleichen Kosten für den Arbeitgeber.

Aufmerksamkeiten überreichen

Unter Aufmerksamkeiten versteht der Gesetzgeber kleine Präsente vom Arbeitgeber, die einem rein betrieblichen Interesse zuzuordnen sind. Das können ein Blumenstrauß und Pralinen sein, aber auch ein Buch, eine gute Flasche Wein oder eine Musik-CD. Übersteigt der Wert einer Sachzuwendung nicht 40 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) und erfolgt die Übergabe anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses (Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum usw.), ist das Präsent steuerfrei. Übrigens: Es ist durchaus möglich, dass Sie einem Mitarbeiter anlässlich einer besonderen Situation mehrmals im Jahr eine Aufmerksamkeit zukommen lassen.

Überlassen Sie Ihrem Mitarbeiter einen PC zur privaten Nutzung

Ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei ist, dem Mitarbeiter einen Computer auch für den privaten Gebrauch zu Hause zu überlassen. Bitte beachten: Der Personal Computer muss im Besitz des Unternehmens bleiben; er wird dem Arbeitnehmer vom Betrieb nur leihweise zur Verfügung gestellt. Selbst die Kosten für die private Internetnutzung lassen sich dem Mitarbeiter steuerfrei ersetzen.

Übernehmen Sie Fahrtkosten

Seit der Neuregelung der Entfernungspauschale ab 1. Januar 2007 kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern nur noch einen Fahrtkostenersatz für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ab dem 21.Kilometer sozialversicherungsfrei zur Pauschalbesteuerung mit 15 Prozent gewähren. Aber: Betrieblich veranlasste Reisen sind weiterhin nach Reisekostengrundsätzen steuer- und sozialversicherungsfrei.

Zuschuss für Kindergarten

Bar- oder Sachleistungen des Arbeitgebers, um nicht schulpflichtige Kinder von Mitarbeitern in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen unterzubringen, sind nicht lohnsteuer- oder sozialversicherungspflichtig. Achtung: Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, den Originalbeleg über die entstandenen Kosten von Ihren Mitarbeitern zum Lohnkonto zu nehmen.

Überreichen Sie Warengutscheine

Interessant ist auch, Warengutscheine an verdiente Mitarbeiter auszugeben – etwa für Benzin (bei Drittunternehmen) oder für Produkte aus dem eigenen Betrieb. Für die Einlösung von Gutscheinen im eigenen Unternehmen gilt üblicherweise ein Rabattfreibetrag von 1.080 Euro pro Jahr. Warengutscheine, die Mitarbeiter bei einem Dritten einlösen können (Tankstelle), sind bis zu einem Wert von 44 Euro im Monat abgabenfrei. Vermerken Sie auf einem Gutschein, der bei einem Dritten einzulösen ist, genau die Ware nach Art und Menge, aber keinen Geld- oder Höchstbetrag.
Achtung: Die Finanzverwaltung erkennt nicht an, wenn der Arbeitnehmer Ihnen lediglich eine Quittung der Tankstelle übergibt und Sie ihm das Geld erstatten.

Finanzieren Sie die Fortbildung der Mitarbeiter

Trainings- und Entwicklungsmaßnahmen (beispielsweise ein Rhetorik- oder Projektmanagementkurs) können interessierten Mitarbeitern steuer- und sozialversicherungsfrei angeboten werden. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers stehen. In einem derartigen Fall profitiert unter dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens sowohl der Mitarbeiter als auch das Unternehmen von der Qualifikationsmaßnahme.

Den Steuerberater einbeziehen

In jedem Fall sollten Sie bei solchen Gestaltungen Ihren Steuerberater um Rat und Hilfe fragen, da im Detail Gefahren und Fußangeln bestehen, die man vermeiden kann und sollte. Ausserdem muss man immer im Auge behalten, welche Abwicklungskosten bei der Umsetzung solcher Gestaltungen entstehen.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Leere öffentliche Kassen ?

Es ist in den Medien immer wiederkehrend davon die Rede, die öffentliche Hand leide unter leeren Kassen. Tatsächlich sind jedoch die Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Die vermeintlich „leeren Kassen“ kommen daher, daß seit vielen Jahren erheblich mehr ausgegeben wird als eingenommen. Die Ausgaben steigen regelmäßig schneller als die Einnahmen. Und das, obwohl die Einnahmen seit Jahren ebenfalls steigen.

Man stelle sich einen Familienvater vor, der seit Jahren gut verdient, erhebliche Einkommenssteigerungen verzeichnen kann, aber dessen Ausgaben seit Jahren erheblich schneller steigen als die Einnahmen.

Genau das ist die Situation der öffentlichen Kassen. Bei einem Familienvater wäre für jeden die Konsequenz klar, bei den öffentlichen Haushalten ist das jedoch offensichtlich nicht so.

Zu den Ausgabensteigerungen der großen Koalition seit 2005 hat der Bund der Steuerzahler eine interessante und aussagekräftige Studie erstellt, die man hier ansehen oder downloaden kann.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Finanzielle Vorteile bei erneuerbaren Energien

Im Hinblick auf die Umwelt ist es sicher vernünftig, auf erneuerbare Energien zu setzen. Ob sich die Nutzung erneuerbarer Energien aber auch wirtschaftlich rechnet, hängt neben der sicheren Vergütung nach dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“ vor allem ab von

  • den Investitionskosten
  • den laufenden Kosten der Anlage
  • der Menge des produzierten Stroms
  • der Entwicklung der Kosten für fossile Brennstoffe
  • und der tatsächlichen Laufzeit der Anlage.

Wenn Sie die bundesweite Förderung in Form von zinsgünstigen Krediten und regionalen Zuschüssen nutzen, erscheinen solche Investitionen durchaus auch wirtschaftlich sinnvoll.

Informationen zu zinsgünstigen Krediten gibt es bei der KfW-Förderbank.

Umfassende Entscheidungshilfen biete eine sehr informative Webseite des Bundesumweltministeriums www.erneuerbare-energien.de .

Wichtig ist ausserdem die Einschaltung eines kompetenten Fachhandwerkers vor Ort. Bei Photovoltaikanlagen sind Elektrohandwerker die richtigen Ansprechpartner. Bei Solarheizungen, Blockheizkraftwerken (Kraft-Wärme-Kopplung), Wärmepumpen und Holzpelletskessel sprechen Sie am besten mit einem örtlichen Heizungsinstallateur.

Steuern:

Das Betreiben einer Anlage zur Stromgewinnung ist kein Steuersparmodell. Sie profitieren allerdings von den normalen Steuerregeln, die bei allen Investitionen gelten:

Sie können die Anschaffungskosten einer Anlage steuerlich auf die voraussichtliche Laufzeit verteilt abschreiben. Spezielle Sonderabschreibungsmöglichkeiten für erneuerbare Energien bestehen nicht.
Durch die Abschreibung und ggf. weitere laufende Kosten wird ggf. zunächst ein steuerlicher Verlust entstehen, der steuermindernd mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden kann.

Durch die Abschreibung bleibt ein Teil der zufließenden Vergütungen steuerfrei.

Sie können sich die Umsatzsteuer aus der Anschaffung der Anlage vom Finanzamt erstatten lassen. Dies setzt voraus, dass Sie sich nicht als umsatzsteuerlicher sog. Kleinunternehmer behandeln lassen und die laufende Vergütung der Umsatzsteuer unterwerfen. Das ist jedoch unproblematisch, da die Umsatzsteuer zusätzlich zur Vergütung gezahlt wird. Allerdings müssen Sie diese Umsatzsteuer wieder an das Finanzamt abführen, sie verbleibt nicht bei Ihnen. Die erstattete Umsatzsteuer aus der Anschaffung dürfen Sie dagegen behalten.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Warum jammern die Deutschen so viel ?

Warum jammern die Deutschen so viel ? Diese Frage stellt der Psychologe Roland Kopp-Wichman in seinem lesenswerten Weblog „Vorsicht:Persönlichkeitsentwicklung !“. Die Antworten sind interessant und nachdenkenswert !

Er führt sechs mögliche Erklärungen an:

1. Wer jammert, braucht nicht zu handeln.

2. Wer jammert, will nicht akzeptieren, daß alles seinen Preis hast.

3. Wer jammert, kann sich als Opfer fühlen.

4. Wer jammert, erspart sich das Fühlen.

5. Wer jammert, kann als kritisch gelten.

6. Wer lange jammert, hat etwas Leidvolles nicht verarbeitet.

Interessante Erläuterungen und weitere Details zu den Thesen gibt es hier im kompletten Artikel „Warum jammern die Deutschen so viel ?“.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Steuerzahlergedenktag 08.07.2008

Zum heutigen Steuerzahlergedenktag präsentierte der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke, die Gedenktag-Mobile in Berlin. Pünktlich um 7.57 Uhr starteten diese zu ihrer Tour, die führt unter anderem an den Parteizentralen, dem Bundestag, dem Kanzleramt und dem Bundesrat vorbei.Ab heute, 7.57 Uhr, arbeitet der deutsche Steuerzahler rein rechnerisch wieder für das eigene Portemonnaie. Das sei deutlich zu spät, betonte Karl Heinz Däke in seinem Statement: „Insbesondere für Arbeitnehmer ist die Steuer- und Abgabenbelastung in Deutschland nach wie vor zu hoch. Mit jeder Gehaltsabrechnung spüren Arbeitnehmer die volle Wucht der Steuer- und Abgabenlast. Deshalb muss es auch für sie zu einer spürbaren Senkung der Einkommensteuerbelastung kommen.„ Wichtig sei es, einen durchgängig linear-progressiven Tarif zu schaffen. Dieser müsse zudem der Einkommensentwicklung angepasst, also auf Räder gestellt werden.

Weitere Infos auf der Webseite des Bundes der Steuerzahler.

Wie sich der Termin ermittelt und wie sich das Datum und die zugrundeliegende Steuer- und Abgabenquote in den letzten Jahren verändert hat, steht in der Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler. Hier sieht man übrigens auch die Schuldenuhr, auf der die minütliche Steigerung der Staatsverschuldung angezeigt wird.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

GmbH-Reform und Mini-GmbH verabschiedet

Interessante Infos zur Reform des GmbH-Rechts, zur Mini-GmbH, die „Unternehmergesellschaft“ heißt, gibt es in einem Artikel auf www.akademie.de. Das neue Gesetz ist vom Bundestag am 26.06.2008 verabschiedet, muß allerdings noch durch den Bundesrat. Hier werden aber keine größeren Änderungen mehr erwartet.

Den gesamten Gesetzestext, für Leute, die es ganz genau wissen wollen (Steuerberater oder so :-)….) gibt es hier beim Bundesministerium der Justiz.

Der gesamte, lesenswerte und informative Artikel bei www.akademie.de …. . Hier ist zu lesen, was sich ändert, welche neuen Regelungen es für die Mini-GmbH gibt, was dafür und dagegen spricht. Das Ganze soll ab dem 1.11.2008 in Kraft treten.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de